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Hund hatte weder Auslauf noch Sozialkontakte – Aargauer Staatsanwaltschaft büsst Bulgaren

Ein 33-jähriger Mann wurde wegen mehrerer Verstösse gegen das Tierschutzgesetz gebüsst. Er hielt seinen Schäferhund im Garten – und kümmerte sich offenbar kaum um das Tier.

Der Hund, so sagt man, ist der beste Freund des Menschen. Umgekehrt scheint das nicht in jedem Fall so zu sein: Die Staatsanwaltschaft büsste einen im Aargau wohnhaften Hundehalter, weil er sich nicht genügend um die Pflege, Ernährung und das Wohlergehen seines Tieres gekümmert hat.

Der Deutsche Schäferhund war noch kein halbes Jahr alt, als der Veterinärdienst des Kantons Aargau dem Halter einen Besuch abstattete. Das Tier lebte in einem umfriedeten Gartenteil, der Boden war «massiv mit Kot übersät», und es gab bereits tiefe Grablöcher, die der Hund gebuddelt hatte. Das Tier hatte weder Zugang zu Artgenossen noch Sozialkontakte; es fehlte an Sicht-, Hör- oder Geruchskontakten, heisst es im Protokoll des Veterinärdienstes.

Ein Hund benötigt nicht nur genügend Auslauf, sondern auch Beschäftigung, damit er sich wohl fühlt und sozialverträglich entwickelt. Im eingezäunten Gartensitzplatz hatte der Schäfer lediglich einen alten Teppich als Liegefläche und damit auch keine Möglichkeit, sich bei längeren Ruhezeiten vor Bodenkälte und Nässe zu schützen. Auch Spielzeug, das für für das Ausleben des natürlichen Spieltriebs wichtig ist, konnten die Kontrolleure nicht finden.

Mehrfache Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz

«Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass der Beschuldigte als verantwortlicher Hundehalter seinen Hund durch mangelnde Reinhaltung bzw. Hygiene des Aufenthaltsbereichs, mangelnde Pflege, mangelnde Beschäftigung und unzureichende Bewegung in dessen Wohlbefinden beeinträchtigte», heisst es in einem Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde.

Der Beschuldigte, ein heute 33-jähriger Bulgare, hatte es zudem unterlassen, seinen Hund nach der Einfuhr innert der gesetzlich vorgesehenen Frist bei der Tierdatenbank und der Gemeinde zu melden. Er wurde wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz mit einer Busse von 500 Franken belegt, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von zusammen 524 Franken.