Wegen Fall in Oftringen: Bauernverband und Amt für Verbraucherschutz sprechen sich nach Kritik an Tierschutzkontrollen aus
Der Bauernverband Aargau (BVA) und das Amt für Verbraucherschutz (AVS) haben sich zu einem klärenden Gespräch über die Tierschutzkontrollen im Kanton Aargau getroffen. Das teilt das Departement Gesundheit und Soziales in einem Schreiben mit. Nach dem Tierschutzfall in Oftringen Anfang 2020, bei dem mehrere Schafe verendet waren, hatte der Veterinärdienst die Kontrolltätigkeit gegenüber früher verstärkt und Kontrollen auch öfter unangemeldet durchgeführt.
Kanton setzt Vorgaben des Bundes konsequenter um
In Zusammenhang mit den Anpassungen erhielt der Bauernverband Rückmeldungen von mindestens 50 Mitgliedern, die ihr Unbehagen kundtaten. Schon zu Beginn des Jahres sagte Ralf Bucher, Geschäftsführer des Bauernverbands Aargau: «Im letzten Jahr gab es aus unserer Sicht vermehrt kleinliche Beanstandungen bei Kontrollen und unverhältnismässige Massnahmen.» Der Kanton konnte diese Kritik indes nicht nachvollziehen.
Bucher resümierte damals, es habe verschiedene Fälle gegeben, «die zu reden gaben und nach denen sich Bauern bei uns gemeldet haben». Er führt dies unter anderem darauf zurück, dass die Kontrollen im Aargau nach dem Fall Oftringen massiv verschärft worden seien. Der Kanton entgegnete, es habe sich nicht um eine Verschärfung der einzelnen Kontrolle gehandelt, sondern um eine konsequentere Bearbeitung des jeweiligen Falles.
Der Bauernverband monierte weiter, dass die Kontrollen vermehrt unangemeldet stattgefunden hätten. Der Kanton hingegen sagte, dass er in den Jahren zuvor eine zu tiefe Quote gehabt habe von unangemeldeten Kontrollen. Diese müsste gemäss Vorgaben des Bundes bei 40 Prozent liegen.
Die beiden Parteien sind sich nicht überall einig
An einem gemeinsamen Treffen in Anwesenheit von Grossrat und Bauern-Präsident Christoph Hagenbuch, Geschäftsführer Ralf Bucher und Regierungsrat Jean-Pierre Gallati hätten sich die Verantwortlichen des Bauernverbandes und des Veterinärdiensts zum Thema ausgesprochen, heisst es in der Mitteilung weiter.
Für alle Beteiligten sei klar, dass eine tierschutzkonforme Nutztierhaltung in den Betrieben im Kanton Aargau selbstverständlich sein müsse. In Betrieben mit einer ungenügenden Tierhaltung seien Massnahmen zur Behebung der Mängel sowie gezielte Nachkontrollen nötig, um eine möglichst rasche Verbesserung zu erreichen.
Bei geringfügigen Mängeln im Bereich des baulichen Tierschutzes wird neu nicht sofort sanktioniert, sondern eine Behebungsfrist angeordnet, wie dies in anderen nichtlandwirtschaftlichen Bereichen auch der Fall ist.
Das Gespräch habe dem Austausch unterschiedlicher Standpunkte hinsichtlich Beurteilung von Feststellungen und der Anordnung von Massnahmen sowie des Vorgehens gedient. Der Kanton schreibt: «Auch wenn sich die Beteiligten dabei nicht in allen Belangen einig waren, ist eine weitere konstruktive Zusammenarbeit ein wichtiges Ergebnis dieser Besprechung.» Der Austausch zwischen Bauernverband und dem Veterinärdienst zu diesem Thema soll in Zukunft mindestens jährlich stattfinden. (cri)