Vermutlich Suizid: Lucie-Mörder Daniel H. tot in Gefängniszelle gefunden
In der Justizvollzugsanstalt Lenzburg starb in der Nacht auf Donnerstag ein Gefangener, wie die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mitteilt. Die genaue Todesursache ist noch Gegenstand der Untersuchungen und wird durch die Rechtsmedizin abgeklärt. Aufgrund der Umstände sei zurzeit von einem möglichen Suizid auszugehen.
Der Tote ist ein schweizweit bekannter Mörder. Es handelt sich um den Mörder des 16-jährigen Au-Pairs Lucie Trezzini. Das bestätigt Sandra Olar, Kommunikationschefin beim Aargauer Departement Volkswirtschaft und Inneres, auf Nachfrage. Nähere Auskünfte kann sie derzeit nicht erteilen. Die Sache liege nun bei der Staatsanwaltschaft.
Im Vorfeld gab es gemäss ersten Abklärungen bei Daniel H. keine Anzeichen einer Selbstmord-Gefährdung, heisst es in der Medienmitteilung. Angestellte fanden ihn am Donnerstagmorgen bei der Zellenöffnung leblos vor.
Der Kriminalfall Lucie machte 2009 und in den Folgejahren landesweit Schlagzeilen.
Daniel H. lockte Lucie in Baden in die Falle
Daniel H. hatte 2009 die 16-jährige Lucie unter dem Vorwand, ein Fotoshooting machen zu wollen, in seine Wohnung in Rieden bei Baden gelockt. Dort schlug er sie mit einer Eisenstange bewusstlos, danach tötete er sie kaltblütig mit einem Messer. Anschliessend wohnte der damals 25-jährige arbeitslose, drogenabhängige Koch noch fünf weitere Tage neben der Toten.
Nachdem er sich gestellt hatte, gab Daniel H. im Verhör an, Lucie getötet zu haben, um zurück ins Gefängnis zu kommen. Er wurde 2004 zu einer vierjährigen Arbeitserziehungsmassnahme verurteilt. Der Schweizer hatte im Mai 2003 eine Frau fast zu Tode gewürgt. Sein Gefährdungspotential wurde von den Behörden jedoch nicht richtig erkannt.
Lebenslängliche Freiheitsstrafe und ordentliche Verwahrung
2012 wurde Daniel H. vom Bezirksgericht Baden zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Es wurde die ordentliche Verwahrung angeordnet. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft und der Angehörigen sprach das Obergericht eine lebenslange Verwahrung aus, die allerdings 2013 durch das Bundesgericht aufgehoben wurde. Der Mörder von Lucie wurde definitiv ordentlich verwahrt.
Der Vater der Getöteten hatte 2009 Strafanzeige gegen drei Mitarbeiter des Kantons wegen fahrlässiger Tötung eingereicht. Das Verfahren wurde aber eingestellt, die Beschuldigten hätten sich nicht pflichtwidrig verhalten. Die Tötung von Lucie sei für diese drei Personen weder vermeidbar noch voraussehbar gewesen.
Der Kanton Aargau zahlte den Eltern des Mordopfers 2017 eine Entschädigung in unbekannter Höhe. Es hätten beim Umgang mit gefährlichen Tätern organisatorische Mängel im Straf- und Massnahmenvollzug bestanden, hiess es damals.
In der Folge wurde der Straf- und Massnahmenvollzug neu organisiert, die Bewährungshilfe in die Kantonsverwaltung eingegliedert. (pin/phh)