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«Ausserordentlich grausam» und «krass egoistisch» – so beschreibt die Staatsanwaltschaft die Tat

Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern vor, sie hätten ihre schwerbehinderte Tochter umgebracht, weil sie deren Betreuung als «mühselig und lästig» empfanden. Eine Magensonde lehnten sie ab – obwohl diese die Lebensqualität der Dreijährigen möglicherweise verbessert hätte.
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