Leichenfund im Hotelzimmer: Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Rumänen und einen Deutschen
Am 16. September 2022 wurde die Leiche eines 60-jährigen Schweizers in einem Hotelzimmer im «Adler» in Birmenstorf gefunden. Der Gast hatte sich für einen längeren Aufenthalt in dem Zimmer eingemietet – laut «Blick» waren es fünf Jahre – und die Reinigung abbestellt. Deshalb fiel sein Tod nicht sofort auf.
«Trotz der stark zersetzten Überreste des Mannes konnten die Strafverfolgungsbehörden die Verdachtsmomente schnell auf zwei Personen eingrenzen und kurze Zeit später einen damals 24-jährigen Rumänen und einen 23-Jährigen aus Deutschland unter dringendem Tatverdacht festnehmen», heisst es in einer Medienmitteilung der Oberstaatsanwaltschaft vom Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft Baden konnte die Untersuchung des Tötungsdeliktes mittlerweile abschliessen und hat Anklage gegen die beiden Männer erhoben.
Opfer ist erstickt – Gewalteinwirkung auf Kopf und Hals
Bei der Obduktion des Opfers zeigten sich schwere Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkungen an Kopf und Hals sowie am Oberkörper. Die Ergebnisse der Rechtsmedizin deuten darauf hin, dass das Opfer infolge einer mehrminütigen Einwirkung auf Rumpf und Hals erstickte, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.
Die beiden verhafteten Männer wohnten in Zimmern auf demselben Stockwerk wie das Opfer. Laut Aussagen der Beschuldigten kam es bereits im Vorfeld der Tat zu einem Streit zwischen den drei Männern. Als die beiden Ausländer den Schweizer erneut zur Rede stellten, eskalierte die Situation.
«Aufgrund der Beweislage geht die Staatsanwaltschaft beim mittlerweile 25-jährigen Rumänen vom Haupttäter aus», heisst es in der Mitteilung. Bei den Untersuchungen hat sich gezeigt, dass er besonders skrupellos gehandelt hat – deshalb wird ihm Mord vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Freiheitsstrafe.
Zweiter Beschuldigter war passiver
Der zweite Beschuldigte, so haben es die Untersuchungen ergeben, hat sich bei der Tat wohl passiver verhalten. «Für den Tatbestand des Angriffs und der Unterlassung von Nothilfe wird daher ein Strafmass von fünf Jahren Freiheitsstrafe für den 24-Jährigen aus Deutschland beantragt.»
Der Rumäne hatte im November einen vorzeitigen Massnahmenvollzug nach Artikel 61 Strafgesetzbuch beantragt. Diese Strafe ist für Täter gedacht, die zur Tatzeit noch nicht 25 Jahre alt und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung erheblich gestört sind. Sie wird in Einrichtungen für junge Erwachsene abgesessen. Dabei darf der Freiheitsentzug die Höchstdauer von sechs Jahren nicht überschreiten, ein Täter muss zudem spätestens mit der Vollendung des 30. Altersjahrs entlassen werden. Diesen Antrag des Rumänen lehnte die Staatsanwaltschaft ab, weil er die Voraussetzungen dafür nicht erfülle. Auch das Obergericht gewährte ihm diesen Wunsch nicht.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.