Anklage wegen Mordes erhoben: Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Gefängnis für den Täter
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren, wie sie in ihrer Mitteilung vom Freitag schreibt. Der Beschuldigte befände sich seit der Tat in Haft. Die Anklage wegen Mordes und weiteren Delikten sei am Bezirksgericht Lenzburg hängig. Für den Inhaftierten gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.
Trotz Reanimationsmassnahmen gestorben
So schildert die Staatsanwaltschaft die Tat von 2021: In der Nacht vom 12. März meldete die Tochter des Ehepaares bei der Notrufzentrale, dass sie ihre Mutter schreien gehört habe und etwas Schlimmes geschehen sei. Der Beschuldigte hatte sich und seine Ehefrau im Schlafzimmer eingeschlossen.
Erst mit Eintreffen der Einsatzkräfte öffnete der Beschuldigte die Schlafzimmertüre und wurde sofort festgenommen, währenddessen beim regungslosen Opfer Reanimationsmassnahmen eingeleitet wurden. Trotz intensiver Bemühungen verstarb die 44-Jährige wenige Tage später auf der Intensivstation im Spital. Bei ihr wurden deutliche Würgemale und Staublutungen im Kopfbereich festgestellt, die durch eine Strangulation mittels mehrminütigen Würgens hervorgerufen worden sein dürften. (luk)