Im Krisenfall: Wie gut ist die UBS sanier- oder liquidierbar?
Nicht bestanden: Die UBS muss nochmals über die Bücher. So lautet das Verdikt der Finanzmarktaufsicht (Finma). Die Stabilisierungs- und Notfallpläne der UBS müssen wegen der Übernahme der Credit Suisse nochmals überarbeitet werden, wie die Aufsichtsbehörde am Dienstag bekannt gab.
Konkret geht um die Frage, wie die UBS in einem Krisenfall abwickelbar wäre, also sanierbar oder im schlimmsten Fall liquidierbar, ohne dass ein grosser Schaden für die Schweiz entstehen würde. Mit den von der UBS per Ende Jahr vorgelegten Plänen ist das laut Finma offensichtlich nicht möglich. Es sei «aufgrund der Integration der Credit Suisse zu Hindernissen gekommen», hält die Finma fest. Konkret braucht es Nachbesserungen im Nachgang zur CS-Integration. Die Konzernstrukturen, Prozesse und Informatikplattformen müssten vereinheitlicht werden.
Das Hauptproblem ist aber, dass die UBS gemäss Finma davon ausgeht, dass die Grossbank saniert werden könnte – respektive das Geschäft im Rahmen einer Sanierung und Restrukturierung fortgeführt werden könnte. Doch der Fall CS habe gezeigt, dass zusätzliche Handlungsmöglichkeiten «erforderlich» seien, um die Krisenvorbereitung und Abwicklungsplanung für systemrelevante Banken weiter zu stärken. «Entsprechend erwartet die Finma, dass die UBS ihren Stabilisierungsplan und ihren Notfallplan überarbeitet», wie die Aufsichtsbehörde festhält.
Die Lehren aus der CS-Krise
Oder anders gesagt: Die Abwicklungsplanung der UBS müsse weiterentwickelt werden, um die Handlungsmöglichkeiten bei Insolvenzgefahr zu erweitern. «Nebst der Strategie der Unternehmensfortführung müssen sowohl ein Marktaustritt durch Verkauf oder Herunterfahren einzelner Geschäftssegmente als auch ein Verkauf der Bank möglich sein, und dies ohne die Systemstabilität zu gefährden und ohne Einsatz von Steuergeld.»
Die Aufpasser erwarten, dass die UBS die Erfahrungen aus der jüngsten CS-Krise, insbesondere die Geschwindigkeit und das Ausmass der Einlagenabzüge, in ihren Annahmen berücksichtigt. Substanzgenerierende Massnahmen müssen «noch konservativer» berechnet und noch umfassender vorbereitet werden. Die Finma wird laut eigenen Angaben die operative und szenarioabhängige Umsetzbarkeit von Massnahmen in ihrer Beurteilung künftig «noch höher gewichten».
Die Finma hat nun die jährliche Beurteilung der UBS-Pläne für das Jahr 2024 «ausgesetzt» – das gilt sowohl für den Stabilisierungs- als auch für den Notfallplan.