Feuerwerk und Höhenfeuer sind am 1. August im Aargau erlaubt – Kanton mahnt aber zur Vorsicht
Vor gut einem Monat erliess die Gemeinde Bottenwil wegen der grossen Trockenheit ein absolutes Feuerverbot, im ganzen Kanton kam es zu mehreren Bränden. Derzeit gilt im Aargau die Warnstufe 3, die Gefahr von Waldbränden wird demnach als erheblich eingestuft. In dieser Situation können brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers einen Brand entfachen. Auch Blitzschläge können Flächenbrände auslösen, wie es auf dem Naturgefahren-Portal des Bundes heisst.
Deshalb gelten folgende Vorsichtsmassnahmen: Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen, Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Doch dabei bleibt es auch, im Hinblick auf den 1. August wird die Warnstufe nicht erhöht. Marcel Murri, Leiter der Sektion Walderhaltung beim Kanton, sagt auf Anfrage: «Die Wetterprognosen sagen für die nächsten Tage immer wieder Niederschlag voraus, deshalb sind wir zu diesem Entschluss gekommen.»
Feuerwerk nur mit genug Abstand zum Wald zünden
Der Krisenstab, der sich aus Vertretern der Abteilung Wald und der Aargauischen Gebäudeversicherung zusammensetzt, hat bei einer Sitzung am Dienstag gegen ein Feuerverbot entschieden. «Wir tun dies aus fachlicher Sicht, mahnen aber zur Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk und beim Entzünden von Feuern», sagt Murri. Er verweist darauf, dass Hersteller auf der Verpackung von Raketen und Feuerwerkskörpern deutlich machten, dass genügend Abstand zum Wald eingehalten werden müsse.
Die nötigen Vorsichtsmassnahmen würden von der Bevölkerung erfahrungsgemäss gut eingehalten, sagt der Waldspezialist. Dies ist auch wichtig, denn bei Gefahrenstufe 3 wird die Humusschicht bei Waldbränden teilweise verbrannt, zudem sind einzelne Kronenbrände möglich. Ein ausgebrochener Waldbrand lässt sich laut Naturgefahrenportal des Bundes in dieser Situation nur mit modernen Geräten und Fachpersonal löschen.
Im letzten Jahr war die Trockenheit im Aargau so gravierend, dass der Kanton im Hinblick auf den Bundesfeiertag ein Feuer- und Feuerwerksverbot erliess. Das Verbot galt 2022 nicht nur für Raketen und andere fliegende Feuerwerkskörper, sondern auch Vulkane, bengalische Zündhölzer, Lampione und Himmelslaternen. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer waren im vergangenen Jahr in unbefestigten Feuerstellen verboten.