Trotz vieler Corona-Fälle: Aargau reduziert Krisenmanagement und Schutzmassnahmen – was bestehen bleibt
Per 17. Februar hatte der Bundesrat die Aufhebung fast aller Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie beschlossen. Obwohl sich die Virus-Variante Omikron sehr stark verbreitet, wurden die Spitäler und Intensivpflegestationen nicht überlastet – laut Prognosen des Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird es demnächst auch nicht soweit kommen.
Per 1. April soll die Schweiz zur normalen Lage zurückkehren, voraussichtlich dann werden auch die Masken im öffentlichen Verkehr fallen, Isolation wird trotz Ansteckung nicht mehr nötig sein.
Die Umsetzung vieler Massnahmen lag in der Verantwortung des Kantons. Da sie nicht mehr gelten, passt der Aargau jetzt sein Krisenmanagement an, wie der Regierungsrat am Freitagmorgen mitteilte. Auch die Eventualplanung für die nächsten Monate wird der neuen Ausgangslage angepasst.
Noch 30 statt 80 Angestellte im Covid-19-Programm
Gelten die Massnahmen nicht mehr, geht dem kantonalen Covid-19-Programm langsam die Arbeit aus, der Personalbedarf sinkt. Der Regierungsrat hat deshalb der Abteilung Gesundheit den Auftrag erteilt, den Betrieb des Programms entsprechend anzupassen.WERBUNG
Der Regierungsrat geht für die nächste Zeit von einem Personalbedarf von noch 30 Personen aus, um einen Grundbedarf aufrecht zu erhalten und für künftige Herausforderungen gewappnet zu sein. Derzeit sind etwa 80 Personen im Einsatz, zeitweise seien über 300 für das Covid-19-Programm tätig gewesen, wie es in der Medienmitteilung des Regierungsrats heisst.
Der Personalpool bleibt aber auf Abruf bestehen, dies für den Fall, dass sich die epidemiologische Lage wieder verschlechtern sollte. Auch für eine zweite Auffrischungsimpfungs-Kampagne für besonders gefährdete Personen im Herbst 2022 würden diese Personen zur Verfügung stehen.
Welche Aufgaben bleiben:
- Impfangebot: Es führen nur noch die Impfzentren KSA Aarau, KSB Baden, Spital Muri und GFZ Rheinfelden Covid-19-Impfungen durch. Das gilt auch für den voraussichtlich in den nächsten Wochen zur Verfügung stehenden Totimpfstoff des Herstellers Novavax. Nur noch wenige Apotheken und Arztpraxen bieten ab dem 1. April 2022 Covid-19-Impfungen an.
- Testangebot: Apotheken, Arztpraxen und bewilligte Testzentren können weiterhin Covid-19-Tests anbieten. Die Akutspitäler werden ihr Testangebot aufrechterhalten.
- Repetitives Testen: Der Kanton Aargau bietet repetitives Testen für Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen sowie für Betriebe der kritischen Infrastrukturen weiterhin an, solange der Bund die Finanzierung dafür übernimmt
- Contact Tracing: Mit dem voraussichtlichen Ende der Isolationspflicht am 1. April 2022 sinkt der Aufwand für das Contact Tracing erneut. In Ausnahmesituationen und im Einzelfall kann der kantonsärztliche Dienst basierend auf dem Epidemiengesetz weiterhin spezifische Massnahmen anordnen.
- Covid-Zertifikate: Für Reisetätigkeit ist derzeit weiterhin ein Covid-19-Zertifikat notwendig. Die Kantone müssen eine entsprechende Ansprechstelle beispielsweise zur Bereinigung fehlerhafter Zertifikate aufrechterhalten. Während der Sommerferienzeit ist von einer erhöhten Nachfrage auszugehen.
- Corona-Info-Hotline: Die kantonale Auskunftshotline beantwortet weiterhin Fragen aus der Bevölkerung, schränkt aber ihre Betriebszeiten weiter ein
Kantonale Krisenorganisation wird aufgehoben
Mit der Rückkehr in die normale Lage per 1. April hebt der Kanton die aktuelle Krisenorganisation auf. Die Abteilung Gesundheit führt das Monitoring der Lage mit Hilfe der Daten des Bundes jedoch weiter. Wichtige Informationen zum Coronavirus sind zudem weiterhin auf der Website des Kantons abrufbar.
Das Krisenmanagement kann wieder reaktiviert werden, sollte es erforderlich sein. Kriterien dafür sind die 7-Tage-Inzidenz, der R-Wert, die Anzahl Intensivpatienten mit Covid-19 und die Belegung der Intensivpflegeplätze, sowie die Anzahl verschobener Eingriffe, insbesondere an den beiden Kantonsspitälern Aarau und Baden.
Keine Bedeutung mehr haben die Eskalationsstufen, welche der Regierungsrat im letzten Spätsommer festgelegt hat. Diese hat der Regierungsrat jetzt aufgehoben.
Härtefallprogramm: Gesuche für das 1. Quartal ab 20. April
Der Bund hat die Bestimmungen für Härtefallmassnahmen verlängert, auch wenn die Sonderverordnung per Ende April 2022 ausläuft. Nach dieser können Härtefallgesuche noch für die Periode bis Dezember 2021 eingereicht werden.
Für das Verfahren sind die Kantone zuständig, der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, eine Übergangsverordnung zu erlassen, welche die Härtefallmassnahmen ab 1. Januar 2022 regelt. Sie tritt am 16. April in Kraft und läuft längstens zwei Jahre. So könnten schwerwiegende wirtschaftliche Störungen infolge der Pandemie weiterhin vermieden werden, so der Regierungsrat.
Die Gesuche können voraussichtlich ab dem 20. April eingereicht werden. Die Unterstützungsbeiträge werden für das erste Quartal 2022 ausgerichtet, berechnet werden sie auf Basis der ungedeckten Kosten. Geändert hat sich an den Voraussetzungen nichts: Für Härtefallhilfe ist ein Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent oder eine behördlich angeordnete Schliessung auszuweisen.
Schutzschirm für Grossveranstaltungen bis Ende 2022 verlängert
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Nachtragskredit über 4 Millionen Franken, sodass im Schutzschirm für Grossveranstaltungen insgesamt 6 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Grossveranstaltungen, die bis Ende 2022 durchgeführt werden, können bis 31. Oktober Anträge stellen. Im Falle einer gesundheitspolizeilichen Absage übernehmen der Bund und der Kanton die ungedeckten Kosten. Eine Bewilligungspflicht besteht nicht mehr.
Hohe Fallzahlen, Belegung der Intensivpflegestation stabil
Wie in der ganzen Schweiz steigen auch im Aargau die Fallzahlen an. Seit Montag, 7. März bis am Donnerstag, 10. März waren rund 12’000 positive Testresultate zu verzeichnen. In der Vorwoche waren es insgesamt 15’500 Fälle. Den Höhepunkt erreichte das Infektionsgeschehen am Dienstag, als die Fallzahl mit 3576 infizierten Personen so hoch lag wie noch nie.about:blank
Die Belegung der Intensivpflegestation ist hingegen stabil. Am Mittwoch wurden 6 Patientinnen und Patienten mit Covid-19 dort behandelt, am gleichen Tag der Vorwoche waren es 11 Personen. «Es stehen genügend Kapazitäten für die Behandlung von Covid-19-Patienten zur Verfügung», schreibt der Regierungsrat.