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Überschussverwendung: Reserve für künftige Investitionen oder für  kurzfristigen Steuerrabatt?

Letzten Freitag gab Finanzdirektor Markus Dieth für den Kantonshaushalt hocherfreut den fünften Überschuss in Folge bekannt. Diesmal sind es 314 Millionen Franken Überschuss. Was soll der Kanton mit dem vielen Geld machen? Die Mitte macht Vorschläge.

Die Fraktion Die Mitte reicht im Grossen Rat ein Postulat ein, mit dem sie den Regierungsrat auffordert, ein Konzept für den künftigen Umgang mit dem Bestand der Ausgleichsreserve und den Überschüssen in der Jahresrechnung zu entwickeln. Dies insbesondere infolge nicht budgetierter Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank.

Ralf Bucher, Fraktionssprecher Die Mitte.

Der Entscheid über die Verwendung der finanziellen Mittel aus Überschüssen soll beim Grossen Rat liegen, so Die Mitte. Dabei sollen insbesondere Investitionen in eine nachhaltige Zukunft und kurzfristige Steuererleichterungen (zum Beispiel Steuerrabatt für Bevölkerung und Wirtschaft) ermöglicht werden, schreibt Fraktionssprecher Ralf Bucher.

Die Begründung der Fraktion: «In den letzten vier Jahren hat der Kanton hohe Überschüsse erzielt. Auch für das Jahr 2021 beträgt der Überschuss über 300 Millionen Franken. Damit konnte die Verschuldung des Kantons innerhalb von kurzer Zeit stark reduziert und gleichzeitig hohe Einlagen in die Ausgleichsreserve zur Deckung allfälliger künftiger Defizite getätigt werden.»

In Langfristperspektive zeichnen sich laut Kantonsplanung hohe Defizite ab

Im Aufgaben- und Finanzplan 2022-2025 wie auch in der finanziellen Langfristperspektive 2021-2030 zeichnen sich mittelfristig hohe Defizite ab, so heisst es im Vorstoss weiter, wobei die langfristige Finanzplanung aber sehr unsicher sei.

Insbesondere bei den Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank und beim Nationalen Finanzausgleich (NFA) müsse mit grösseren Schwankungen gerechnet werden. Ungewiss sei zudem die Entwicklung der Ukraine-Krise.

Dass Überschüsse für den Schuldenabbau verwendet werden, mache Sinn und entspreche auch den rechtlichen Vorgaben. Die Fehlbeträge aus der Vergangenheit und auch die Nettoverschuldung seien mittlerweile aber sehr tief. Somit sollten Überschüsse aus schwankenden Erträgen, die nicht für den Schuldenabbau benötigt werden, auch für Investitionen in die Zukunft und kurzfristige Steuererleichterungen (zum Beispiel Steuerrabatt) verwendet werden können, schreibt die Fraktion weite.