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Hier spricht man künftig nicht mehr vom «Gemeindeammann»

Der Gemeinderat von Uerkheim will die Gemeindeordnung anpassen, weil das Reglement 2005 zuletzt überarbeitet wurde. Eine der Änderungen ist die Abschaffung des Begriffs «Gemeindeammann».

Uerkheim geht mit der Zeit und revidiert deshalb die Gemeindeordnung. Die bisherige Fassung stamme aus dem Jahr 2005 und weise in verschiedenen Bereichen Überholungsbedarf auf, schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung. Das neue Reglement hat bereits die ersten Vorprüfungen bei den entsprechenden Kommissionen und der kantonalen Aufsichtsbehörde passiert, nun liegen die Dokumente bis am 30. September auf der Website der Gemeinde und bei der Gemeindekanzlei zur Mitwirkung auf.

Ein Blick in die Liste der Änderungen zeigt, dass man mit dem alten Reglement auch eine Tradition zu Grabe trägt. Neu soll es in der Gemeinde keinen Ammann oder Vizeammann mehr geben, in Uerkheim will man den Begriff Gemeindepräsident beziehungsweise Gemeindepräsidentin einführen. Der Kanton Aargau sei einer der letzten Kantone in der Schweiz, welcher diese Bezeichnungen noch verwende, schreibt der Gemeinderat in den Ausführungen zur Revision.

Man könne davon ausgehen, dass inabsehbarer Zeit auch im Kanton Aargau eine Anpassung vorgenommen werde. «Damit nicht bereits nach wenigen Jahren wieder eine ‹veraltete› Bezeichnung in der Gemeindeordnung verankert ist, sollen diese Begriffe im Zuge der Revision sogleich angepasst werden», erklärt der Gemeinderat.

Eine weitere Anpassung gibt es betreffend der Kompetenzsumme des Gemeinderates. Bisher konnte das Gremium über den Erwerb und Tausch von Grundstücken und Liegenschaften bis zu einem Betrag von 400’000 Franken selbst entscheiden. Neu soll die Kompetenzsumme bei 600’000 Franken liegen, da die Preise für Land seit 2005 um ein Mehrfaches gestiegen seien.

Einbürgerungsentscheid wird Sache des Gemeinderates

Die revidierte Gemeindeordnung hält ausserdem fest, dass Einbürgerungsentscheide nicht mehr Gegenstand der Gemeindeversammlung sind. Die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer ist künftig Sache des Gemeinderates. Für diesen Wechsel gibt es drei Gründe. So sei in den letzten Jahren nie ein Einbürgerungsantrag abgelehnt worden, zudem liege die abschliessende Entscheidungsgewalt ohnehin bei den kantonalen und eidgenössischen Prüfstellen. Ausserdem können die Verfahren so beschleunigt werden, argumentiert der Gemeinderat.

Aus politischer Sicht sei der Akt der Zusicherung für die Stimmberechtigten ein wichtiges politisches Recht. Die Änderung könnte daher grundsätzlich als «Demokratieabbau» ausgelegt werden, schreibt der Gemeinderat. Das Gremium relativiert aber: Das Einbürgerungsverfahren sei ohnehin zu einem reinen Verwaltungsakt geworden.

Nach der Mitwirkung soll die definitiv überarbeitete Gemeindeordnung dem Souverän vorgelegt werden, möglicherweise bereits an der Gmeind vom 22. November. Das Geschäft unterliegt dem obligatorischen Referendum und muss deshalb nach einem positiven Bescheid durch die Gemeindeversammlung auch an der Urne bestätigt werden.