Ukraine will Schweiz Schutzmachtmandat geben, der Kreml bremst: «Die Schweiz ist nicht mehr neutral»
Die Ukraine möchte ihre Interessen in Russland nach dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen durch die Schweiz vertreten lassen. Die Verhandlungen für ein solches Schutzmachtmandat seien abgeschlossen, teilte das Schweizer Aussenministerium in Bern am Donnerstag mit. «Damit das Schutzmachtmandat in Kraft treten kann, muss noch Russland sein Einverständnis geben», hiess es.
Ob es dazu kommt, ist aber fraglich. Die russische Botschaft in Bern schrieb dem «Tages-Anzeiger», die Schweizer Regierung sei durch die Übernahme der Sanktionen gegen Russland nicht mehr neutral. Russland sei «nicht bereit, Vermittlungsangebote von Ländern, die sich den antirussischen Sanktionen angeschlossen haben, in den Verhandlungen mit der Ukraine zu berücksichtigen.»
Historische Tradition als Schutzmacht
Dabei hat die Schweiz als Schutzmacht eine historische Tradition. Erstmals nahm sie im deutsch-französischen Krieg 1870–1871 in Frankreich die Interessen des Königreichs Bayern und des Grossherzogtums Baden wahr. Dieses Engagement begründete den Ursprung der schweizerischen Politik der Vertretung «fremder Interessen».
Die Zahl der Schutzmachtmandate der Schweiz stieg grundsätzlich immer dann an, wenn es zu internationalen Kriegen und Krisen kam. So ist es kaum verwunderlich, dass die Reputation der Schweiz für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus der Zeit der beiden Weltkriege stammt.
Im Ersten Weltkrieg vertrat die Schweiz insgesamt 18 Staaten mit 36 verschiedenen Mandaten. Auf dem Höhepunkt des Zweiten Weltkrieges repräsentierte die Schweiz die diplomatischen Interessen von 35 Staaten mit einer Gesamtzahl von weit über 200 Einzelmandaten. Im Kalten Krieg wiederum schwankten die Werte zwischen 4 (1948) und 24 Mandaten (1973). Anfangs der 1980er-Jahre gab es zum letzten Mal einen markanten Anstieg der Schweizer Schutzmachtmandate. Damals war eine ganze Reihe von internationalen Konflikten die Ursache für diese Entwicklung: Die islamische Revolution im Iran, der Krieg zwischen Iran und Irak sowie der Falkland-Krieg von 1982.
Die Schweiz ist als Schutzmacht zum Beispiel Anlaufstelle für Staatsangehörige, die in einem anderen Land wohnen, dort aber keine heimische Botschaft mehr haben. Zum Beispiel wenn Heimat- und Gaststaat ihre Beziehungen abgebrochen haben. Sie kann bei Bedarf auch diplomatische Depeschen überbringen und bei Verhandlungen als Vermittler helfen. Solche Dienste übernimmt die Schweiz zur Zeit für den Iran in Ägypten, die USA im Iran, Russland und Georgien, Iran und Saudi-Arabien sowie den Iran und Kanada.
Mit Material der dpa.