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Ukrainische Jugendliche können in der Schweiz ihre Lehre beenden – die Sache hat aber einen Haken

Der Bund schafft Klarheit: Geflüchtete Jugendliche Ukraine können hier ihre Lehre absolvieren, auch wenn der Schutzstatus S aufgehoben wird. Ein grosses Fragezeichen gibt es allerdings.

Seit der russischen Invasion in der Ukraine haben über 75’000 Menschen in der Schweiz Schutz erhalten. Darunter finden sich auch 5000 Jugendliche im Alter zwischen 15 und 20 Jahren. Sie stünden eigentlich vor dem Einstieg in die Berufswelt. Doch lange Zeit war unklar, ob sie eine Berufslehre in der Schweiz absolvieren können.

Der Bundesrat verlängerte zwar letzten November den Schutzstatus S – allerdings vorerst nur bis nächsten März. Was danach kommt, hängt auch vom Kriegsverlauf ab. Im Falle der Lehrstellen hat der Bund jetzt Klarheit geschaffen. Ukrainische Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, in der Schweiz eine Lehre anzutreten und hier auch zu beenden – unabhängig davon, ob der Schutzstatus S bis zum Ende der Lehrzeit gilt.

Nützlich für Wiederaufbau

Nach Rücksprache mit den Kantonen und Sozialpartnern habe Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider entschieden, dass sie bis zum Lehrabschluss in der Schweiz bleiben könnten, gab Christine Schraner Burgener, Staatssekretärin für Migration (SEM), am Mittwoch vor den Medien bekannt.

Mit einer Lehre könnten die Jugendlichen den Grundstein für eine berufliche Zukunft legen und Kompetenzen erwerben, die für den Wiederaufbau der Ukraine nützlich sein werden. Nach Ansicht des Bundes wird damit Planungssicherheit für Lernende und Lehrbetriebe geschaffen.

Mehrere hundert Ukrainische Lehrlinge

Bund und Kantone gehen davon aus, dass mehrere hundert Jugendliche aus der Ukraine diesen Sommer oder danach in eine berufliche Grundbildung einsteigen könnten. Heute besuchen rund 300 Jugendliche ein Gymnasium und rund 1700 ein Brückenangebot als Vorbereitung auf eine Lehre oder eine allgemeinbildende Schule.

Der Zeitpunkt für den Entscheid kommt nicht zufällig. Die Lehrstellensuche ist in vollem Gang. Aus Sicht des Bundesrates braucht es keine Gesetzesänderung. Die rechtlichen Grundlagen seien im geltenden Asylgesetz vorhanden. Für eine Bewilligung benötigen die Lernenden eine Bestätigung des Lehrbetriebes und des kantonalen Berufsbildungsamtes.

Unklar, ob Eltern bleiben dürfen

Allerdings hat die Sache einen Haken. Ob die Kernfamilie der Jugendlichen ebenfalls bis zum Abschluss der Lehre in der Schweiz bleiben darf, wird der Bund erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Jugendliche werden es sich deshalb genau überlegen, ob sie ganz alleine in einem fremden Land bleiben möchten.

Der Bund kommt mit dem heutigen Entscheid einer Forderung der Kantone, Sozialpartner und Wirtschaftsverbänden nach. Sie hatten sich im Vorfeld dafür ausgesprochen, dass Jugendliche aus der Ukraine ihre berufliche Grundbildung abschliessen können.