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Zwei Autounfälle mit minderjährigen Lenkern: Mit dieser Strafe müssen die Jugendlichen rechnen

Ein 15-Jähriger in Umiken und zwei 14-Jährige in Baden verursachten am Sonntag und Montag Sachschäden mit Autos, die sie nicht hätten fahren dürfen.

Am Sonntag klicken in Umiken Handschellen. Ein 15-Jähriger mit französischer Staatsbürgerschaft hatte sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert, bis er mit seinem SUV in eine Hauswand geprallt war. Die Kantonspolizei Aargau führte den Minderjährigen daraufhin ab. Er bleibt gemäss Kapo sicher bis am Montag hinter Gitter, wie sie gegenüber «TeleM1» bestätigt.

Er dürfte aber glimpflich davonkommen. Nach Jugendstrafrecht für unter 16-Jährige wird er womöglich mit einem Arbeitseinsatz im Sozialbereich oder mit einer Busse rechnen müssen, schätzt Rechtsanwalt Dominik Brändli die Lage gegenüber «TeleM1» ein.

Jugendlichen droht Führerschein-Sperrfrist

Etwas anders sieht es in Baden aus: Keine 24 Stunden nach den Ereignissen in Umiken prallen in Baden zwei 14-Jährige mit einem BMW in einen parkierten Skoda. Die beiden müssen sich nun gemäss Rechtsanwalt Brändli auf eine längere Wartezeit gefasst machen, bis sie den Führerschein machen dürfen. Das Strassenverkehrsamt kann eine Sperrfrist verfügen, sodass die Jugendlichen die Fahrprüfung nicht mit 18 Jahren machen können. Die Sperrung betrage mindestens sechs Monate, könne aber auch deutlich länger ausfallen.

In Umiken hat der minderjährige Lenker zudem einen hohen Sachschaden verursacht. Normalerweise zahlt in solchen Fällen die Fahrzeughaftpflichtversicherung. Falls das in Frankreich immatrikulierte Auto keine hat, müssten der Lenker oder seine Eltern für den Schaden aufkommen. Falls diese aber nicht bezahlen können und der Hausbesitzer keine entsprechende Versicherung hat, könnte es sein, dass der Hausbesitzer auf den Kosten sitzen bleibt.(lil)