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«Irreführendes Interview»: Laut Beschwerdeinstanz ist Moderator Brotz gegen SVP-Aeschi zu weit gegangen

Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) kommt zum Schluss: Die SRF-«Arena»-Sendung zum Ukraine-Krieg im März hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Beanstandet wurde insbesondere das Interview mit SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi.

Noch nicht ein Monat war der Kriegsausbruch her, da diskutierten verschiedene Parteispitzen in der SRF-«Arena» über den Krieg in der Ukraine und die Folgen für die Schweiz. Und es ging hitzig zu und her. Besonders eine Interviewszene zwischen Moderator Sandro Brotz und SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi sorgte für Diskussionsstoff: Brotz habe sich als «Richter» aufgespielt und damit die Gebote seiner Rolle als Moderator verletzt.

Aufgrund mehrerer Beschwerden hat sich nun die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) des Bundes mit dem Fall befasst. Und sie kommt zum Schluss: Die Sendung hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Das schreibt die UBI am Donnerstagabend in einer Mitteilung. Das Publikum habe sich keine eigene Meinung bilden können:

«Mit einer irreführenden Begründung hat die Redaktion journalistische Sorgfaltspflichten verletzt.»

Entsprechend hat die UBI drei Beschwerden gutgeheissen, die das Interview von Brotz mit Aeschi gerügt hatten. Brotz griff dabei eine umstrittene Aussage von Aeschi über Nigerianer und Iraker auf, die der SVP-Fraktionspräsident im Nationalrat getätigt hatte. Gegenüber dem Parlamentarier sagte der Moderator: «Das, was sie gesagt haben, Herr Aeschi, war rassistisch. Punkt, Ausrufezeichen.» Dabei verwies Brotz auf eine Einschätzung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus ERK.

Ombudsstelle kam im April zu gegenteiligem Urteil

Im Nachgang zur Sendung waren insgesamt 46 Beanstandungen zur Sendung bei der unabhängigen Ombudsstelle der SRG eingegangen. Die Ombudsstelle kam im April noch zum Schluss, Brotz habe nicht gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstossen. Allerdings habe sein Auftritt «urteilend» gewirkt und sei «alles andere als rollengerecht» gewesen, hielt die Ombudsstelle fest.

Nach der umstrittenen Sendung hatte die SVP am 22. März mitgeteilt, die «Arena» zu boykottieren. Den Boykott beendete sie jedoch bereits drei Wochen später. Dies nach einer Aussprache mit der SRG-Leitung. Laut der Volkspartei war das Gespräch «konstruktiv» verlaufen. Nach der «Zusicherung einer ausgewogenen Berichterstattung sowie der unparteiischen Moderation der Arena» war die Partei darum bereit, wieder an der Sendung teilzunehmen.

Auch Radio SRF-Sendung mit Maurers «Frontex»-Ansprache beanstandet

Neben den Beschwerden gegen die «Arena» hiess die UBI eine weitere Beschwerde gut. Nämlich gegen die von Radio SRF 1 ausgestrahlte Bundesratsansprache zur «Frontex»-Abstimmungsvorlage. Darin äusserte sich Bundesrat Ueli Maurer gegen die Vorlage. Hier wurde daraufhin beanstandet, die exklusive Darstellung der Meinung des Bundesrats widerspreche verfassungsrechtlichen Prinzipien und dem rundfunkrechtlichen Vielfaltsgebot.

Auch die UBI findet, dass dabei das Vielfaltsgebot verletzt wurde. Dieses sieht vor, dass Sendungen mit einem Bezug zu einer Volksabstimmung in der für die Willensbildung sensiblen Periode ausgewogen und unparteiisch sein müssen, um die Chancengleichheit beider Lager zu gewährleisten. Es bestehe «keine gesetzliche Verpflichtung für SRF, die Meinung des Bundesrats in diesem speziellen Format und ohne gleichberechtigte Darstellung der Gegenmeinung zu präsentieren», urteilte die UBI.