Warum Aquarien- und Teichbewohner nicht in die Natur gehören
Tiere und Pflanzen aus privaten Aquarien oder Gartenteichen in die «Freiheit» zu entlassen, ist keine gute Idee. Entweder können die Lebewesen in unseren Gewässern nicht überleben. Oder es gelingt ihnen doch – mit negativen Auswirkungen für die heimischen Ökosysteme. Darum warnt der Kanton Aargau in einer aktuellen Mitteilung vor den ökologischen Gefahren und den rechtlichen Konsequenzen.
Zwei Beispiele: DieRotwangen-Schmuckschildkröteist eine von drei in der Schweiz verbotenen invasiven gebietsfremden Tierarten. Dieses Tier darf seit 2008 nicht neu angeschafft, verschenkt oder verkauft werden. Nur wer bereits eine solche Schildkröte besitzt, darf sie, auch nur unter Auflagen, behalten.
Trotzdem wurden in verschiedenen Kantonen in jüngster Zeit vermehrt Rotwangen-Schmuckschildkröten in der Natur gemeldet. Das ist schlecht, weil das gefrässige Tier einheimische Amphibien- und Insektenarten bedroht. Und wenn sich die Schildkröte einmal in einem Gewässer breitgemacht hat, sei es sehr schwierig, sie wieder einzufangen, wie der Kanton Aargau in der Mitteilung schreibt.
DasSchmalrohr, auch Wechselblatt-Wasserpest genannt, ist eine Wasserpflanze aus Afrika. Sie ist in Aquarien sehr beliebt und dort auch eher unproblematisch. Nun ist diese Pflanze aber bereits im Genfersee und in den Tessiner Seen gelandet. In diesen ruhigen Gewässern kann sie sich schnell und grossflächig ausbreiten. Dadurch verdrängt sie einheimische Wasserpflanzen und auch Tiere.
Es wird vermutet, dass das Schmalrohr erstmals in die Seen gelangte, weil Aquarien unvorsichtig in die Gewässer dorthin ausgeleert wurden. Ab dem 1. September gilt daher in der Schweiz sogar ein Umgangsverbot für diese Pflanze, das heisst, sie darf grundsätzlich nicht mehr verwendet werden.
Beim unvorsichtigen Umsetzen von Booten oder Wassersportausrüstung kann das Schmalrohr auch in weitere Gewässer eingeschleppt werden. Daher ist es umso wichtiger, Boote und Ausrüstung vor jedem Gewässerwechsel genau zu kontrollieren, zu reinigen und vollständig zu trocknen. Erst vergangene Woche wies derKanton in einer Informationskampagnedarauf hin, dass so auch die Ausbreitung der invasiven Quaggamuschel oder der Schwarzmeergrundel verhindert werden kann.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Wer sich ein Aquarium oder einen Teich zulegen will, so empfiehlt es der Kanton, soll sich vorher umfassend informieren. Zudem müsse sichergestellt werden, dass keine Lebewesen entkommen können. Tiere oder Pflanzen sollten nicht von Reisen einfach mit nach Hause gebracht werden.
Wer bereits ein Aquarium oder einen Teich besitzt und nicht mehr behalten kann oder will, sollte im Freundeskreis oder auf einer seriösen Verkaufsplattform ein neues Zuhause für die Lebewesen suchen. Ausnahme: Rotwangen-Schmuckschildkröten dürfen nur an registrierte Auffangstationen abgegeben werden. Falls sich keine Lösung finden lässt: an einen Tierarzt wenden.
Wasserpflanzen gehören in den Kehricht oder eine professionelle Kompostieranlage. Das Wasser muss im Abwasser entsorgt werden – nicht in Dolen und schon gar nicht in der Natur.
Letztlich spielt es keine Rolle, ob aus Unwissenheit, vermeintlicher Tierliebe oder Faulheit: Das Freilassen von gebietsfremden Tieren und Pflanzen in Gewässer ist nicht nur schädlich, sondern auch illegal. Entsprechend muss mit Strafen oder Bussen gerechnet werden, die im Einzelfall durchaus empfindlich sein können. Setzt jemand ein Haustier vorsätzlich aus, droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.(phh)