Unhaltbare Testresultate: Was geschieht, wenn ein Coronatest irrtümlich positiv ausfällt?
Wie oft sind im Kanton bisher falsch positive Resultate zu Stande gekommen beim Antigen-Schnelltest, beim PCR-Spucktest und PCR-Nasen-Rachen-Abstrich?
Der Kanton Solothurn führt keine eigenen Validierungsstudien durch, welche notwendig wären, um die Frage für den Kanton beantworten zu können. Alle in der Schweiz eingesetzten Tests auf Sars-CoV-2 wurden durch das BAG zugelassen und müssen die entsprechenden Qualitätsvorgaben erfüllen. Unter anderem muss dabei durch die Test-Hersteller die Test-Sensitivität (erkennt der Test positive Resultate korrekt?) und die Test-Spezifität (erkennt der Test negative Resultate korrekt?) nachgewiesen werden.
Wie kommt man solch falsch positiven Resultaten auf die Spur? Welche Art von Test muss zur Verifizierung/Falsifizierung des angezweifelten Resultats anschliessend gemacht werden?
Aufgrund der höheren Sensitivität und Spezifität von PCR-Tests mit Nasen-Rachen-Abstrich im Vergleich zu Antigen-Schnelltests mit Nasen-Rachen-Abstrich wird jedoch bei einem positiven Resultat nach einem Antigen-Schnelltest zu einer Bestätigungsdiagnostik mittels PCR-Test geraten.
Eine positiv getestete Person wird nach dem Test als solche gezählt. Werden Resultate, die sich (durch Nachtests) als falsch positiv herausstellen, aus der Statistik entfernt, das heisst bei der Zählung der Fallzahlen wieder abgezogen?
Nein. Es besteht keine Gewissheit darüber, ob es sich effektiv um ein falsch positives Resultat handelt oder aber ob die Person zum Zeitpunkt des ersten Tests effektiv positiv und zum Zeitpunkt des zweiten Tests effektiv negativ war (= natürlicher Verlauf der Virenlast im Körper).
Wie geht das Contact-Tracing vor, um eine Person nach einem falsch positiven Resultat aus der Isolation oder aus der Quarantäne zu entlassen?
Positive Antigen-Schnelltests sollen grundsätzlich mittels PCR-Bestätigungstest überprüft werden. Gültig ist das Resultat des PCR-Tests. Dabei sind uns keine falsch positiven PCR-Tests bekannt. Für die Qualitätssicherung der PCR-Testresultate sind die durchführenden Labore zuständig. Bei einem positiven PCR-Testresultat gilt die Isolationsverfügung. Ein später durchgeführter negativer Test kann die Isolationszeit von mindestens 10 Tagen nicht verkürzen.
Wer sich ausserhalb der Beprobungskriterien mit einem Antigen-Schnelltest zum Beispiel aufgrund einer geplanten Aktivität testen liess, keinen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte und asymptomatisch ist, kann sich mit zwei negativen PCR-Nasen-Rachen-Abstrich aus der Isolation befreien. Jede dieser Anfragen wird individuell abgeklärt und besprochen.
Wie oft musste sich das Tracing-Team bisher mit solchen Fällen befassen und stossen die Tracerinnen und Tracer dabei auf Verständnis bei den Betroffenen?
Wir führen keine Statistik über solche Anfragen und klären die Situation mit den Betroffenen individuell.
Nach einem positiven Corona-Testresultat lautet die Empfehlung, einen PCR-Test zu machen. Nun gibt es davon zwei Sorten, den Spucktest (der etwa auch beim Poolscreening in den Schulen eingesetzt wird) und den PCR-Nasen-Rachen-Abstrich. Weist das kantonale Contact-Tracing für die Test-Validierung explizit darauf hin, welcher der beiden PCR-Tests gefordert ist? Falls nein, warum nicht?
Wir empfehlen denjenigen Personen, welche lediglich ein positives Testresultat im Rahmen eines Antigen-Schnelltest vorweisen, dieses durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen. Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest, die dieses aber nicht mittels PCR-Test bestätigen lassen, müssen für 10 Tagen in Isolation. Bei Diskrepanz der Resultate zwischen Antigen-Schnelltest und PCR-Test gilt das Resultat des PCR-Tests, da dieser sensitiver ist. Ohne PCR-Nachweis erhalten die erkrankten Personen kein Genesenen-Zertifikat.
Ob ein PCR-Test mit Abstrichmaterial oder Speichel durchgeführt wird, ist gleichwertig und qualifiziert für ein Genesenen-Zertifikat.
Zu welchem Zeitpunkt wird einer positiv getesteten Person die Isolationsverfügung zugestellt: Vor oder nach Vorliegen des PCR-Validierungstestergebnisses?
Eine Isolation wird verfügt, wenn die Person im Meldesystem des Bundes als bestätigter Fall erscheint. Dafür ist nicht zwingend ein PCR-Testergebnis notwendig, ein positiver Antigen-Schnelltest reicht aus.
Wie wird die Bezahlung des PCR-Nasen-Rachen-Abstrich-Tests geregelt, Kostenpunkt: 180 Franken? Wann zahlt der Staat und wann die getestete Person selbst?
Es gelten die Bestimmungen des BAG.