Sie sind hier: Home > Bundesrat > Schutz von Whistleblowern: Bundesrat möchte keinen neuen Anlauf wagen

Schutz von Whistleblowern: Bundesrat möchte keinen neuen Anlauf wagen

Wer Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz meldet, wird auch künftig nicht besser geschützt. Der Bundesrat lehnt es ab, ein Whistleblower-Gesetz auszuarbeiten. Das hat auch mit dem Parlament zu tun.

Im März 2020 beerdigte der Nationalrat die letzte Gesetzesrevision zum Whistleblowing – auch dank einer unheiligen Allianz. Ohne einen griffigen Kündigungsschutz biete die Vorlage keinen wirklichen Schutz für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, argumentierte die Ratslinke. FDP und SVP scheuten primär den Aufwand und die Kosten neuer gesetzlicher Bestimmungen.

Diese Niederlage steckt dem Bundesrat offenbar immer noch in den Knochen. Er möchte vorderhand keinen Anlauf für eine Reform nehmen. Es sei nicht angezeigt, «dasselbe Anliegen nach kurz Zeit erneut gesetzlich regeln zu wollen». Das schreibt er in einer am Donnerstag publizierten Antwort auf eine Motion des Zürcher EVP-Nationalrates Niklaus Gugger. Beim vorliegenden Vorstoss sei einzig neu, dass der Whistleblowing-Schutz nur für Unternehmen ab einer gewissen Grösse gelten solle.

Ball liegt beim Parlament

Das letzte Wort zur Motion hat das Parlament. Die Aussicht auf eine Annahme ist gering. Bislang ist jeder Versuch für einen Schutz von Whistleblowern gescheitert. Die Schweiz bastelt seit 15 Jahren an einem Gesetz, das Hinweisgebern einen echten arbeitsrechtlichen Schutz gewähren soll. Der vorletzte Versuch des Bundesrates scheiterte 2015.

Damit bleiben weiterhin einzig Angestellte der Verwaltung geschützt. Gemäss Bundespersonalrecht werden Whistleblower seit 2011 ausdrücklich vor Benachteiligung in der beruflichen Stellung geschützt. Der Bund verfügt auch über eine eigens eingerichtete Whistleblower-Meldestelle.