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Mehr als 3000 Geflüchtete leben bei Privaten – doch die Probleme müssen die Gemeinden lösen

Drei Viertel der Geflüchteten aus der Ukraine sind im Kanton Aargau privat untergebracht. Nicht immer ist die Unterbringung von Dauer. Kommt es zu Abbrüchen, kann der Kanton nur in Ausnahmefällen helfen.

Von den 4080 Geflüchteten aus der Ukraine, die bis am Montag dem Kanton Aargau zugeteilt worden sind, leben fast drei Viertel – nämlich 3030 Personen – in Privatunterkünften. Der Anteil privat untergebrachter Menschen ist sehr hoch. Das sei «sehr erfreulich», teilt Rahel Klarer von der Medienstelle des zuständigen Departements Gesundheit und Soziales auf Anfrage mit. Dank der Hilfe von Privatpersonen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, hätten Kanton und Gemeinden aktuell noch genügend Kapazitäten für neue Zuweisungen.

Gleichzeitig fehlen aber auch Erfahrungswerte zur Dauer der privaten Unterbringungen. «Vor allem die Gemeinden wissen nicht, wann sie welche Kapazitäten bereitstellen müssen», so Klarer. Gerade bei einem hohen Anteil an privaten Unterbringungen sei das eine Herausforderung.

Gemeinde ist Anlaufstelle bei Schwierigkeiten

Kommt es zu einem Abbruch der Privatunterbringung, muss die Gemeinde eine Anschlusslösung auf Gemeindegebiet oder mit Nachbargemeinden suchen. Eine Rückübernahme in kantonale Unterkünften ist laut Rahel Klarer nur «in Ausnahmefällen» möglich.

Bei mehr als 3000 privat untergebrachten Personen liegt es auf der Hand, dass es auch zu Abbrüchen kommt. Dem Kanton seien «verschiedene Fälle» bekannt, sagt Rahel Klarer. Eine Statistik dazu wird aber nicht geführt. Die Gründe, die zu einem Abbruch führen, seien unterschiedlich und gingen sowohl von den Gastfamilien als auch von den Gästen aus. Nicht immer gehe es dabei um Unstimmigkeiten, sagt Rahel Klarer:

«Es gibt auch Fälle, in denen die Gastfamilie für die Schutzsuchenden eine private Unterbringung in einer anderen Familie organisiert hat oder die Geflüchteten selbst eine Unterkunft gefunden haben.»

Wenn es zu Schwierigkeiten beim Zusammenleben kommt, können sich sowohl die Gastfamilien als auch die Schutzsuchenden bei der Gemeinde melden. Rahel Klarer weist darauf hin, dass es «je nachdem etwas Geduld braucht, bis eine geeignete Anschlusslösung gefunden werden kann».

Je mehr Privatsphäre, desto weniger Reibungen

Damit notfallmässige Umplatzierungen möglichst verhindert werden können, sollten sich Personen, die privat Wohnraum zur Verfügung stellen, auf eine Dauer von mindestens drei bis sechs Monaten einstellen. Der Kantonale Sozialdienst empfiehlt zudem, dass bei privaten Angeboten Minimalstandards eingehalten werden. Dazu gehören zum Beispiel genug Rückzugsmöglichkeiten wie abschliessbare Zimmer. Wenn möglich sollten auch eine separate Küche oder ein separates Badezimmer zur Verfügung gestellt werden.

Besteht trotzdem kurzfristig Handlungsbedarf, wird laut Rahel Klarer situativ nach einer Lösung gesucht. Neben den Unterkünften der Gemeinde oder anderen Privatplatzierungen kämen je nach Situation auch andere kurzfristige Lösungen wie Frauenhäuser oder andere Notfallstrukturen infrage.

Steuern kann der Kanton die Zahl der privat untergebrachten Personen nicht. Einige suchen auf eigene Faust eine Gastfamilie. Andere werden vom Staatssekretariat für Migration privaten Unterkünften zugewiesen. Der Anteil an privaten Unterbringungen bei den Zuweisungen sei nach wie vor hoch, in der Tendenz aber leicht abnehmend, sagt Rahel Klarer.