Cheminée-Asche entzündete Grüncontainer – 300 Franken Busse
Ein 36-jähriger Mann ist wegen Widerhandlung gegen das Brandschutzgesetz zu einer Busse von 300 Franken verurteilt worden. Er hatte das Cheminée in seinem Haus angefeuert, am nächsten Tag den Metallbehälter darunter entfernt und diesen nach draussen gestellt. Am Abend entsorgte er die Asche im Grüncontainer, schüttete noch einen Liter Wasser darüber und verreiste danach in die Ferien.
Am frühen Morgen des nächsten Tages bemerkte ein Spaziergänger, der mit seinem Hund unterwegs war, beim Haus des 36-jährigen durch das Gebüsch Flammen. Aufgrund der Restwärme der Asche hatte sich der Inhalt des Grüncontainers entzündet und es war ein Feuer ausgebrochen. Der Hundehalter ging um das Haus herum und klingelte, doch es öffnete niemand.
Ein Nachbar versuchte mit dem Gartenschlauch das Feuer zu löschen, zugleich alarmierte ein anderer Nachbar die Feuerwehr. Doch der Brand konnte gelöscht werden, bevor die Feuerwehr eintraf, wie aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Durch den Brand wurden zwei Grüncontainer, ein Abfallcontainer und die Holzabdeckung des Vordachs beschädigt – total entstand Sachschaden von rund 600 Franken.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dass er im Umgang mit der Asche aus dem Cheminée nicht die nötige Vorsicht walten liess. Es sei allgemein bekannt, dass von Ascherückständen noch einige Tage eine Brandgefahr ausgehe. Insbesondere könnten sich durch Umlagern der Asche neue Glutnester bilden, obwohl der Mann versucht hatte, die Asche mit einem Liter Wasser zu kühlen.
Es sei voraussehbar gewesen, dass die Entsorgung der Asche im gefüllten Grüncontainer ohne weiteres einen Brand auslösen könne. Neben der Busse muss der Mann die Strafbefehlsgebühr und Polizeikosten von 473 Franken zahlen.