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Fulenbach will die öV-Anbindung subito verbessert wissen

Der Fulenbacher Gemeinderat platziert sein unmissverständliches Begehren beim Kanton: Die öV-Anbindung muss sich verbissern.

Wie der Fulenbacher Gemeinderat mitteilt, hat er zwei Vertreter des kantonalen Amtes für Verkehr und Tiefbaus eingeladen, um über die Anbindung der Gemeinde Fulenbach an den öffentlichen Verkehr zu diskutieren. Grund: Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 ist Fulenbach schlechter angebunden als zuvor.

Offener Brief aus der Bevölkerung

Diese Verschlechterung hatten auch Fulenbacher Einwohnerinnen und Einwohner in einem offenen Brief an die Adresse des Kantons moniert und die Gemeinde mit einer Kopie des Briefes bedient (wir berichteten mehrfach). «Unabhängig davon ist auch der Gemeinderat mit der Verschlechterung alles andere als zufrieden», so der Rat in seiner Mitteilung weiter.

Die beiden Kantonsvertreter seien den Ratsmitgliedern in einer intensiven Diskussion Rede und Antwort gestanden, hält der Gemeinderat weiter fest. Aber: «Aufgrund der Komplexität der Fahrplangestaltung war klar, dass im Rahmen dieses Gesprächs keine Lösung gefunden werden konnte.»

Klare Aufträge mitgegeben

Allerdings habe der Rat den Vertretern klare Aufträge mitgegeben. Deren Schwerpunkte: Es muss geprüft werden, die Buslinien 126 und 127 während der Stosszeiten mit zusätzlichen Fahrzeugen zu bedienen, damit ein besserer Anschluss gewährleistet werden kann. Weiter ist die Anbindung der Schülerverbindung an die Kreisschule Neuendorf zu überprüfen und die Tarifgestaltung ab Fulenbach nach Olten anzupassen. «Aktuell sind die Tarife Fulenbach – Olten, je nach Verbindung, unterschiedlich.»

Zudem sei die Kundeninformation an den Zwischenstationen anzupassen, damit auch Personen ohne mobile Geräte auf einfachem Wege die richtigen Verbindungen finden. Der Gemeinderat hat unmissverständlich darauf hingewirkt, dass Verbesserungen zeitnah und nicht erst auf den nächsten Fahrplanwechsel wirksam werden.

Für einen geregelten Bachunterhalt ist im Kanton Solothurn ein genehmigtes Bachunterhaltskonzept erforderlich. In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro BSB+Partner ist deshalb ein entsprechendes Konzept erarbeitet worden. Der Rat hat den Entwurf beraten und zuhanden der kantonalen Genehmigung verabschiedet. (hub)