Zwei Aargauer fälschen Lohnabrechnungen für ein neues Auto
Die beiden Verurteilten haben laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft im Zeitraum von einem Monat am Wohnort der 42-Jährigen «drei total gefälschte Lohnabrechnungen auf ihren Namen erstellt». Dies mit der Absicht, sich einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, um einen Leasingvertrag für ein Auto abschliessen zu können.
Falscher Arbeitgeber und falscher Lohn
Konkret habe die heute 42-jährige Aargauerin mit ihrem gleichaltrigen Komplizen für die Monate August, September und Oktober 2021 jeweils eine Lohnabrechnung mit fiktivem Lohn gefälscht. Zudem gaben die beiden ein lokales Malergeschäft als Arbeitgeber an. Die Frau, auf deren Namen die gefälschten Lohnabrechnungen lauteten, hatte laut Strafbefehl aber niemals dort gearbeitet. Mit den gefälschten Lohnabrechnungen wollten die beiden Verurteilten die Bank bezüglich des Einkommens der 42-Jährigen täuschen, um einen Leasingvertrag zu bekommen.
Fälschung flog auf
Die Aargauerin übergab die gefälschten Lohnabrechnungen dann anlässlich des Vertragsabschlusses einem Autohändler. Dieser übernahm die falschen Dokumente in den Leasingantrag und reichte diesen an die Cembra Money Bank weiter. Obwohl die Bank den Leasingantrag anfänglich bewilligte, flogen die Fälschungen aber auf. Denn laut dem Strafbefehl reichte die Cembra Money Bank im August 2022 einen Strafantrag bei der Aargauer Staatsanwaltschaft ein.
Geldstrafen für die beiden Urkundenfälscher
Diese hat die beiden Aargauer Urkundenfälscher nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Die 42-jährige Frau erhielt eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 4800 Franken (bei einer Probezeit von zwei Jahren) sowie eine 800-fränkige Busse. Zusammen mit der Gebühr für den Strafbefehl muss sie einen Betrag von 1700 Franken bezahlen. Ihr gleichaltriger Mittäter erhielt eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 5400 Franken (ebenfalls bei einer Probezeit von 2 Jahren) sowie eine Busse von 1000 Franken. Zusammen mit der Gebühr für den Strafbefehl muss er insgesamt 1900 Franken bezahlen.
Die Cembra Money Bank forderte als Zivilklägerin zudem einen Betrag von knapp 26’000 Franken. Für diese Zivilforderung verweist der Strafbefehl auf den Zivilweg.