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Aargauer Justiz muss angeblichen Schokoladendieb sofort aus dem Gefängnis entlassen

Die höchsten Richter weisen die Aargauer Justiz an, einen Verdächtigen umgehend aus der Haft zu entlassen. Bei dem Mann, dem gewerbsmässiger Diebstahl von Schokolade vorgeworfen wird, bestehe weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr.

Ein Fall, in dem es um gestohlene Schokolade geht, landete jüngst vor dem Bundesgericht. Ausgangspunkt war eine Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Baden. Sie verdächtigt drei Personen des gewerbsmässigen Diebstahls, eventuell der Veruntreuung und Hehlerei.

Zwei der Beschuldigten sollen bei ihrer ehemaligen Arbeitgeberin – einer Lagerfirma – manuell Schokolade aus dem internen System ausgebucht und aus dem Lager geschafft haben. Die entwendete Ware sei von der dritten beschuldigten Person an diverse Drittpersonen verkauft worden, so der Vorwurf.

Während sich einer der ehemaligen Angestellten und der Verkäufer der Ware teilweise geständig zeigten, ist der Fall beim zweiten Mitarbeiter der Lagerfirma komplizierter. Sein ebenfalls beschuldigter Arbeitskollege spricht ihm jegliche Beteiligung an den untersuchten Delikten ab, doch der Verkäufer der Schokolade belastet ihn schwer.

Bundesgericht sieht weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr

Im Februar 2022 wurde der Mann festgenommen und verhört. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ordnete in der Folge Untersuchungshaft wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr an, was das kantonale Obergericht bestätigte. Dagegen wehrte sich der Betroffene vor Bundesgericht – mit Erfolg, wie sich nun zeigt.

Die Richterin und die zwei Richter aus Lausanne heissen seine Beschwerde gut und weisen die Staatsanwaltschaft an, ihn unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Es bestehe weder der Haftgrund der Flucht- noch derjenige der Verdunkelungsgefahr, heisst es im Urteil.