Ehefrau kaltblütig erschossen: Mörder von Riniken will auf Bewährung in Freiheit – doch das Obergericht lässt ihn abblitzen
Diese Bluttat vom April 2009 warfür Riniken ein Schock: Ein 41-jähriger Kosovare streckte seine 35-jährige serbische Ehefrau mit fünf Schüssen aus einem Revolver Taurus nieder. Tatort war eine Postautohaltestelle. Das Ehepaar hatte drei Kinder und lebte getrennt. Die Frau wollte sich scheiden lassen. Zum Mord gab eseine lange Vorgeschichte. Schon 1994 hatte sie erstmals Hilfe bei der Polizei gesucht und von Schlägen, Fusstritten, Würgen und Todesdrohungen berichtet, ehe sie die Anzeige wieder zurückzog.
Das Bezirksgericht Brugg verurteilte den Kosovaren wegen Mordes zueiner Freiheitsstrafe von 20 Jahren und ordnete eine ambulante Massnahme (Therapie)an. Im September 2022 hatte er zwei Drittel seiner Strafe im Gefängnis abgesessen. Damit wurde eine bedingte Entlassung aus dem Gefängnis möglich – und die beantragte er auch. Das kantonaleAmt für Justizvollzug (AJV) lehnte sie allerdings ab. Es beurteilt das Risiko, dass er weitere schwere Gewaltdelikte verüben könnte, als zu hoch ein.
Mit dem Mord hat er sich nicht auseinandergesetzt
Im Juli 2023 stellte der Kosovare das nächste Gesuch für eine bedingte Entlassung. Das AJV lehnt dieses erneut ab. Nun ist er mit einer Beschwerde dagegen vor dem Obergericht abgeblitzt. Dieses stützt die Argumente des Amtes für Justizvollzug. Dieses attestiert dem heute 56-Jährigen weiterhin eine ungünstige Prognose zu weiteren schweren Gewaltdelikten.
Einige Faktoren tragen dazu bei. So liege beim Verurteilten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und paranoiden Anteilen vor. Er weise deliktsrelevante Persönlichkeitszüge auf. Seine Alkoholabhängigkeit sei noch nicht angemessen handelt worden. Er sei nicht bereit zu einer Behandlung und Therapiefortschritte würden fehlen. Mit dem Mord an seiner Ehefrau habe er sich bisher nicht auseinandergesetzt.
Der Mörder von Riniken war zuletzt auch mit Anträgen zu Vollzugslockerungen, der Versetzung in den offenen Vollzug und zu einen Ausgang für ein Treffen mit seinem Sohn abgeblitzt.
Erst im Juni hatte das Bundesstrafgerichtdem Kosovaren in einer anderen Frage recht gegeben: Er darf den Rest seiner Strafe in der Schweiz und wird nicht in den Kosovo überstellt. Dabei hatte er selbst das Gesuch dazu eingereicht, ehe er einen Rückzieher machte. Das Justizministerium des Kosovo hatte seiner Überstellung zugestimmt. Der Mann fürchtete, dass sich die Familie seiner Frau an ihm rächen und er im Gefängnis misshandelt werden könnte. Zudem argumentierte er, dass es im Kosovo keine bedingte Entlassung gebe.