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Hansjörg Knecht verliert vor Bundesgericht: Müllerei-Unternehmer und SVP-Ständerat bekommt keine Rückerstattung von Stromkosten

Hansjörg Knecht möchte sich den Stromzuschlag für die Jahre 2015 bis 2019 für seine Mühle in Leibstadt zurückerstatten lassen. Ein Formular des Bundes, das für den Rückerstattungs-Antrag verwendet werden muss, ergab keine Berechtigung. Knecht kritisierte das Formular als fehlerhaft – doch er blitzt vor Bundesgericht ab.
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