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Notorischer Straftäter findet, es sei sein «gottverdammtes Recht», eine Waffe zu tragen – nun durfte er den Kanton drei Monate nicht betreten

Vor wenigen Jahren schrammte ein Mann mit zahlreichen Vorstrafen knapp an einer Verwahrung vorbei. Jetzt ist er wieder auf freiem Fuss – und wurde erneut in einer verdächtigen Situation erwischt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, inhaftieren kann sie ihn aber nicht.
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