Kein Verfahren: US-Wahlkampfkommission entlastet den Schweizer Milliardär Hansjörg Wyss
Erfolg für Hansjörg Wyss: Der Schweizer Milliardär, der seit Jahrzehnten in den USA wohnt, hat nicht gegen amerikanische Wahlkampfgesetze verstossen. Die FEC (Federal Election Commission), zuständig für die Überwachung der komplexen Finanzierungsregeln für nationale Urnengänge, lehnte vor einigen Tagen eine zivilrechtliche Eingabe einer Interessengruppierung ab. Diese hatte behauptet, dass Wyss das Spenden-Verbot für Ausländerinnen und Ausländer mit Hilfe einem Netz von gemeinnützigen Organisationen und Gruppierungen gezielt aushebele.
Wyss, der gemäss eigenen Aussagen immer noch die Schweizer Staatsbürger besitzt und keine amerikanische «Green Card» hat, ist in den vergangenen Jahren zu einem der einflussreichsten US-Philantropen aufgestiegen. Der 86-Jährige wird in Amerika gemeinhin dem linken Lager zugeordnet, weil sich seine Organisationen für den Klimaschutz und die Überwindung von sozialen Ungleichheiten einsetzen.
Die konservative Gruppierung Americans for Public Trust (APT) behauptete, dass Wyss sich auch unrechtmässig in Wahlkämpfe einmische, indem er Geld über seine Dachorganisation Wyss Foundation und Berger Action Fund an politisch motivierte Organisationen verteile. Die FEC wies diesen Vorwurf, nach Analyse der Geldflüsse zwischen den einzelnen Gruppierungen, einstimmig zurück, mit 6 zu 0 Stimmen.
Patt in der Abstimmung über die Spenden von Wyss
Etwas weniger klar ging die Abstimmung über die implizite Anschuldigung aus, dass Wyss und sein Netz an gemeinnützigen Organisationen das Spenden-Verbot für Ausländer umgehe. Die drei republikanischen Kommissionsmitglieder verlangten, dass die FEC diesen Vorwurf genauer untersuche. Die drei Demokraten hingegen stimmten mit Nein. Damit wurde die Vorlage abgelehnt, weil das Regelwerk der paritätisch besetzten Wahlkampfkommission eine überparteiliche Mehrheit vorschreibt.
Wyss spendete von 1990 bis 2003 insgesamt gegen 69’000 Dollar direkt an Politikerinnen und Politiker in den USA, vornehmlich an Demokraten aus dem Westen des Landes, wie die FEC-Anwälte herausfanden. Die Verjährungsfrist für ein zivil- oder strafrechtliches Verfahren für solche Gesetzesverstösse sei aber schon lange abgelaufen, sagt Saurav Ghosh, der für die unabhängige Gruppierung Campaign Legal Center arbeitet.
Eine Sprecherin der Wyss Foundation zeigte sich in einer Stellungnahme zufrieden über die Entscheidung der FEC. Die Eingabe an die Wahlkampfkommission sei «politisch motiviert» gewesen, teilte sie mit. APT wiederum kündigte an, dass sie das Spendenverhalten von Wyss weiterhin im Auge behalten werde. Ghosh schätzt die Chance auf eine Neuauflage des Verfahrens allerdings als gering ein. Eine neue Eingabe «ohne neue Beweise» komme einer Zeitverschwendung gleich, sagt der ehemalige FEC-Mitarbeiter.