VBL-Subventionsaffäre: Keine direkten Auswirkungen auf Steuerzahler
Die Luzerner Stadtregierung hat Fragen zu den finanziellen Auswirkungen sowie präventiven Massnahmen betreffend der Subventionsaffäre rund um die Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) beantwortet. Sie hält fest, dass es für die Steuerzahlenden keine direkte Belastung gab und geben werde.
Die Kantone und Gemeinden hätten aufgrund der hohen Abgeltungen der Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) in den Jahren 2010 bis 2017 höhere Beiträge an den Verkehrsverbund Luzern (VVL) zahlen müssen, wie es in einer Antwort der Stadt vom Freitag auf eine Interpellation von SVP-Grossstadtrat Thomas Gfeller heisst. Durch die Rückzahlungen des VBL an den VVL hätten sich diese Beiträge wieder reduziert.
Die Rückzahlungsforderung sei vom VVL 2019 als Ertrag verbucht worden, und er habe 2020 eine teilweise Rückzahlung von rund 4,7 Millionen Franken an Kanton und Gemeinden vorgenommen. Die Stadt Luzern erhielt anteilsmässig 660’000 Franken.
Auch teilte der Stadtrat mit, dass die Angelegenheit keine direkten Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr habe. Das öV-Angebot werde vom VVL gesteuert und hänge von den finanziellen Mitteln der Gemeinden und des Kantons ab.
Einsatz von Beiträgen überprüfen
Gfeller wollte vom Stadtrat weiter wissen, ob er präventive Massnahmen treffe, um Verstösse dieser Art künftig zu vermeiden. Die Stadtregierung verwies auf das Beteiligungsmanagement, welches 2019 angepasst und modernisiert wurde und wirksame Instrumente enthalte.
Handlungsbedarf sehe er jedoch im Bereich des Transferaufwandes – Aufgaben, welche nicht durch die Stadtverwaltung selbst, sondern durch Dritte erfüllt würden. Um dort regulatorische Lücken zu schliessen, will sie ein neues Beitragsmanagement schaffen. Bericht und Antrag dazu würden demnächst im Grossen Stadtrat beraten. Das neue Regelwerk soll sicherstellen, dass Beiträge rechtmässig, wirtschaftlich und wirkungsvoll eingesetzt werden. Ein entsprechendes Controlling solle die Überwachung gewährleisten.
Scheu vor klaren Antworten
Bei der Frage, wie es zu den unrechtmässigen Subventionen kommen konnte und welche Kontrollmechanismen der Stadt vorlägen, verwies der Stadtrat auf einen 2020 extern in Auftrag gegebene Untersuchung. Der Sachverhalt sei komplex, schreibt die Stadt. Offene Rechtsfragen könnten nur auf gerichtlichem Weg geklärt werden.
Die Stadt Luzern sei auf die ihre Funktion als Aktionärin beschränkt. Sie führe keine subventionsrechtlichen Kontrollen durch. Das Bundesamt für Verkehr führe ergänzend zur gesetzlichen Revision des Unternehmens eine subventionsrechtliche Prüfung durch. Der VVL verhandle mit der VBL jeweils die Offerten und schliesse Leistungsvereinbarungen ab.
Im Jahr 2020 war publik geworden, dass die VBL in den Jahren 2010 bis 2017 zu hohe Subventionsgelder von der VVL und dem Bundesamt für Verkehr einkassiert hatte. Darauf forderten diese Rückzahlungen. Laut Stellungnahme des Stadtrats sehe sich die VBL mit Rückzahlungsforderungen von rund 24,4 Millionen Franken konfrontiert. (sda)