Frischgebackene Mütter sollen ihr politisches Amt ausüben dürfen – ohne deswegen die Entschädigung zu verlieren
Wird eine Frau, die ein politisches Amt bekleidet, Mutter, steht sie derzeit vor einer schwierigen Entscheidung: Nimmt sie die Funktion wahr, in die sie gewählt wurde, verliert sie ihre Mutterschaftsentschädigung – und zwar komplett. Das ist gerade in Kantonen und Gemeinden, die keine Stellvertreterregelung kennen, seit Jahren immer wieder ein Thema.
Nun zeichnet sich eine Lösung ab. Nach der Staatspolitischen Kommission des Ständerats findet auch der Bundesrat, dass die Ausübung eines politischen Amtes nicht dazu führen soll, dass eine Mutterschaftsentschädigung vorzeitig endet. Das geht aus dem Bericht hervor, mit dem sich die Landesregierung an ihrer Sitzung vom Mittwoch befasst hat. Damit kann das Geschäft voraussichtlich in der Sommersession behandelt werden.
Mit einer Ausnahmeregelung im Erwerbsersatzgesetz soll dieser Spezialfall nun geregelt werden. Die Änderung geht auf Standesinitiativen der Kantone Zug, Luzern und der beiden Basel zurück. «Eine sozialversicherungsrechtliche Regelung sollte nicht dazu führen, dass junge Frauen von ihrem parlamentarischen Mandat zurücktreten oder sich gar nicht erst zur Wahl stellen», schreibt der Bundesrat nun.
Vereinbarkeit wird gestärkt
Mit der Änderung werde «die Vereinbarkeit von Mutterschaft und parlamentarischem Milizmandat gestärkt», schreibt der Bundesrat. Gerade in Parlamenten mit knappen Mehrheitsverhältnissen, «sollte sich die Parlamentarierin nicht sorgen müssen, dass ihre Abwesenheit die Stärkeverhältnisse im Parlament aus dem Gleichgewicht bringt.» Auch an Kommissionssitzungen sollen die frischgebackenen Mütter teilnehmen können.
Eine Politikerin, die durch das bisherige System benachteiligt wurde, ist die Nationalrätin Kathrin Bertschy (GLP/BE). Sie wurde im Dezember 2018 zum ersten Mal Mutter. Trotz Mutterschaftsurlaub nahm die Bernerin im Februar 2019 an einer Kommissionssitzung und in der Frühjahrssession 2019 an etlichen Abstimmungen im Nationalrat teil. Sie verlor damit den Anspruch auf Erwerbsersatz – auch für ihre privatwirtschaftliche Tätigkeit. Ein Entscheid, den auch das Bundesgericht bestätigte.
Kommt die entsprechende Gesetzesanpassung durch, so wäre es zumindest allen künftigen Müttern möglich, trotz laufendem Mutterschutz ihr politisches Mandat wahrzunehmen.