Verfahren eingestellt: Tödlicher Sturz von Gino Mäder bleibt ohne juristische Folgen
Der tödliche Unfall von Gino Mäder an der Tour der Suisse dürfte ohne juristische Konsequenzen für die Organisatoren bleiben. Die Bündner Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Unfall eingestellt, wie sie am Freitag mitteilt. «Keiner Drittperson konnte ein strafrechtlich relevantes Verschulden am Tod von Gino Mäder angelastet werden», heisst es in der Mitteilung. Der Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Weder hat die Staatsanwaltschaft Hinweise darauf gefunden, dass die Unfallkurve am Albulapass fälschlicherweise nicht als warnerforderlich eingestuft worden war, noch stehe Mäders Unfall im Zusammenhang mit dem Sturz von Magnus Bratli Sheffield, der in einer früheren Fahrergruppe an derselben Stelle von der Strasse abgekommen war.
Auch hätten «die für die Sicherheit zuständigen Funktionäre über adäquate Pflichtenhefte verfügten, denen am Unfalltag nachgelebt wurde», wie die Bündner Staatsanwaltschaft schreibt.
Schwere Kopfverletzungen
Für die Untersuchung wurden mehrere Befragungen durchgeführt und auch das Unfallvelo wurde untersucht. «Die rechtsmedizinischen Abklärungen zeigten, dass sich Gino Mäder beim Unfall derart schwerwiegende Kopfverletzungen zugezogen hatte, dass er diesen vorhersehbar am Folgetag erlag», schreiben die Bündner Untersuchungsbehörden.
Der Schweizer Radprofi Gino Mäder war am 15. Juni bei der Abfahrt vom Albulapass schwer gestürzt. Dabei hatte er sich gravierende Verletzungen zugezogen, an denen er am Folgetag im Spital in Chur verstorben ist. Der Berner wurde 26 Jahre alt und galt als grosses Talent im Radsport.
Die diesjährige Tour de Suisse wurde auch nach dem Tod von Mäder nicht abgebrochen. Die Etappe am nächsten Tag wurde allerdings zu einer Gedenkfahrt für den verstorbenen Radrennfahrer. (mg)