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1000 statt 10’000 Franken: Bundesrat möchte Busse für Burkaträgerinnen senken

Wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt, soll gebüsst werden. Die Höhe der maximalen Busse hat der Bundesrat aber nach Kritik deutlich gesenkt.

Das Stimmvolk hatte am 7. März 2021 die Initiative für ein Verhüllungsverbot mit 51,2 Prozent knapp angenommen. Die gesetzliche Umsetzung wäre eigentlich Sache der Kantone. Diese sind für die Nutzung des öffentlichen Raums zuständig. Auf Wunsch der Kantone nahm dann der Bund das Heft in die Hand.

Am Mittwoch hat der Bundesrat die Botschaft zum neuem Gesetz verabschiedet. Mit der Revision soll die Gesichtsverhüllung an allen Orten verboten werden, die öffentlich zugänglich sind. Wer sich nicht an dieses Verbot hält, wird mit einer Busse bestraft.

Bundesrat schlägt tiefere Bussen vor

Anders als in der Vernehmlassung vorgeschlagen, soll die maximale Busse nicht 10’000 Franken, sondern höchstens 1000 Franken betragen, wie es in einer Mitteilung des Bundesamts für Justiz heisst. «Damit wird der Kritik Rechnung getragen, dass diese Maximalbusse unverhältnismässig sei», argumentiert der Bundesrat. Er schlägt auch vor, dass die Missachtung in einem Ordnungsbussenverfahren geahndet werden kann. Nach Ansicht der Landesregierung soll das den Aufwand für die Kantone reduzieren und das Verfahren für die Betroffenen vereinfachen.

Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums bleibt die Verhüllung erlaubt. Keine Anwendung findet das Verbot auch in Flugzeugen, in diplomatischen Räumlichkeiten und in Gotteshäusern

Der Bundesrat möchte noch zwei weitere Ausnahmen schaffen: wenn dies zur Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum notwendig ist und für künstlerische Darbietungen und Auftritte für Werbezwecke. Damit werde ein Ausgleich zwischen dem Verhüllungsverbot und den verfassungsmässig garantierten Grundrechten geschaffen, argumentiert der Bundesrat.