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Töfftourismus: Dutzende Motorräder mit AG-Kennzeichen beanstandet – was den Lenkerinnen und Lenkern nun droht

Die kurvigen Bergstrecken des Schwarzwalds sind verlockend. Auch so manchen oder manche aus dem Aargau zieht es mit dem Töff über die Grenze. Bei einigen, so vermutet es die deutsche Polizei, dürften aber auch die tieferen Bussgelder eine Rolle spielen. Dennoch: Fahrverbote oder sogar die Beschlagnahmung des Motorrads sind in möglich.

Nicht nur die günstigeren Preise in den Supermärkten oder den Restaurants locken so manchen Aargauer und manche Aargauerin über den Rhein in das deutsche Grenzgebiet. Gerade während der Saison von Frühjahr bis Herbst ist auch der Töfftourismus beliebt.

Neben den idyllischen und kurvigen Bergstrecken des Schwarzwaldes spielte dabei bei einigen eine Rolle, «dass es günstiger ist», vermutet Thomas Batzel, Pressesprecher der Polizei für den Landkreis Lörrach. Er spricht hier die im Vergleich zur Schweiz tieferen Bussgelder an.

Frappante Unterschiede in den Bussgeldkatalogen

Die Unterschiede sind frappant. Wer in Deutschland ausserorts mit bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs ist, wird mit 20 Euro zur Kasse gebeten. Wohingegen hierzulande ein Tempoverstoss ausserorts mit 6 bis 10 km/h mit 100 Franken geahndet wird. Noch deutlicher wird der Unterschied für einen Tempoverstoss im Bereich von 16 bis 20 km/h ausserorts: Während dafür die Busse hierzulande 240 Franken beträgt, werden in Deutschland lediglich 60 Euro fällig.

In den Landkreisen Lörrach und Waldshut-Tiengen, die direkt an das Fricktal grenzen, haben die Verkehrspolizei und die Polizeireviere im laufenden Jahr bislang 22 Motorradkontrollen durchgeführt. Gemäss Auskunft der Polizei wurden 807 Fahrzeuge kontrolliert, von denen 228 beanstandet wurden. Darunter 89 wegen Geschwindigkeitsverstössen und 56 aufgrund technischer Mängel.

Dass darunter auch einige Dutzend mit AG-Kennzeichen sind – eine detaillierte Auswertung nach Nationalitäten ist nicht möglich – könne man gemäss Batzel annehmen.Ein besonders krasser Fall im Schwarzwald von zwei Töffs mit Aargauer Kontrollschilder ereignete sich Anfang Juli.Statt den erlaubten 80 km/h wurden sie bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit 176 km/h erwischt. «Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wurden beide Töffs konfisziert», sagt Batzel.

Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich

Pauschal könne man nicht sagen, wann ein Fahrzeug konfisziert werde. Gemäss Batzel kommt es hier auf den konkreten Einzelfall an. Im Fall der beiden konfiszierten Töffs aus dem Aargau steht der Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens im Raum – eine gemeingefährliche Straftat, die mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet wird. Sobald das Fahrzeug in ein illegales Rennen involviert ist, darf die Polizei es beschlagnahmen. Im Fall einer Verurteilung kann das Gericht sogar anordnen, dass die Motorräder einbehalten und versteigert werden.

Fahrverbote in Deutschland werden bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 31 km/h innerorts oder ab 41 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften verhängt. «Auch gegen in Ausland lebende Personen sind Fahrverbote in Deutschland möglich. Auf die Fahrberechtigung in der Schweiz hat dieses Fahrverbot in Deutschland aber keinen Einfluss», so Batzel.

Gemäss Mathias Albicker, Pressesprecher der Polizei für den Landkreis Waldshut-Tiengen, werde aber eine Überschreitung der absoluten Höchstgeschwindigkeit nicht sehr häufig festgestellt. In den meisten Fällen liege das Problem bei der Überschreitung der relativen Höchstgeschwindigkeit. «Dies bedeutet, dass die Geschwindigkeit in Anbetracht der besonderen örtlichen Strassen- und Verkehrsverhältnissen nicht angepasst ist und zu Verkehrsunfällen führen kann», sagt er.

Deshalb rät Albicker den Motorradfahrerinnen und -fahren, jede Strecke so zu fahren, als wäre sie unbekannt. Man müsse sich und anderen nichts beweisen. Besser: «Locker, entspannt und vorausschauend fahren und hinter die Kurve denken», so Albicker.