Aargauer Notare nur mit Schweizer Pass? Bürgerliche sind sich nicht einig
Das kantonale Beurkundungsrecht muss angepasst werden. Erst 2013 ist es, totalrevidiert, in Kraft getreten, dennoch zeige sich bereits Revisionsbedarf auf allen Stufen. Das schreibt Dieter Egli, der Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres, zum Anhörungsbericht über das geänderte Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz.
Die Vernehmlassung diene in erster Linie der Klärung von Praxisfragen und der Vereinfachung des Beurkundungswesens, schreibt Egli weiter. Bei der Beurkundungsbefugnis und der beruflichen Befähigung soll der Zugang erweitert und vereinfacht werden. Die Ausstandsbestimmungen will man praxistauglicher gestalten, Aktenführung und Beurkundungsverfahren seien, wegen der Digitalisierung, zu aktualisieren. Hinzu kommen verschiedene Rechtsänderungen für die Verantwortlichkeiten.
Eines der Ziele dieser Revision ist, dass mehr Personen im Aargau Notarin oder Notar werden, damit die Anzahl dieser Dienstleistungsanbietenden erhalten bleiben könne – es droht Fachkräftemangel, angepasste Zulassungsbestimmungen könnten den Beruf für mehr Leute öffnen. Am 4. November hat der Regierungsrat seinen Vorschlag dazu in die Vernehmlassung geschickt, diese ist gestern Montag abgelaufen. Die Parteien, Verbände und Organisationen konnten Stellung nehmen. Wie sich zeigt, sind sie sich nicht einig.
SVP, EDU und Mitte wollen keine ausländischen Notare
SVP, EDU und Mitte lehnen die Teilrevision des Beurkundungsrechts ab. In der Summe aller vorgeschlagenen Änderungen würden sich mehr Nachteile sowie mehr Pflichten und Auflagen für die Urkundspersonen ergeben, schreibt etwa die Mitte. «Die Attraktivität dieses Berufs wird dadurch sicher nicht gesteigert.»
Auch die Voraussetzung, dass nur eine Beurkundungsbefugnis erhält, wer auch die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt, möchte die Mitte beibehalten, ebenso EDU und SVP. Es handle sich bei der Beurkundungstätigkeit um eine hoheitliche Tätigkeit, «weshalb wir es nach wie vor als sinnvoll erachten, wenn die schweizerische Staatsangehörigkeit als Voraussetzung für die Tätigkeit als Notar im Kanton Aargau beibehalten wird», schreibt die SVP. Es mute seltsam an, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer die Beurkundungsbefugnis habe und in dieser Eigenschaft jemand anderem aus dem Ausland über die Bewilligungspflicht Rechenschaft ablegen müsse, schreibt die Mitte.
Auch die EVP, die ansonsten grundsätzlich mit dem Vorschlag der Regierung einverstanden ist, möchte nur Notare mit Schweizer Pass. Eine Abhängigkeit von einem anderen Staat könne hinderlich dabei sein, das öffentliche Interesse der Schweiz zu schützen und unabhängig und neutral die rechtlichen Interessen aller Parteien zu wahren, schreibt die Partei zur Vernehmlassungsantwort.
GLP für liberale Lösung
Die Staatsangehörigkeit müsse bei der Erteilung einer Beurkundungsbefugnis keine Rolle mehr spielen, findet die GLP. Wohnsitz in der Schweiz sowie Büroräumlichkeiten im Aargau seien aber richtigerweise zwingende Voraussetzungen, die auch bestehen bleiben sollen. Was die Anerkennungsvoraussetzungen für ausserkantonale Notare betrifft, bevorzugt die GLP «konsequenter die liberale Variante» ohne Einschränkungen.
Das sieht ausgerechnet die FDP anders, sie sei mit der Öffnung gegenüber anderen Kantonen zwar einverstanden, möchte aber daran festhalten, dass zumindest an den gleichwertigen Voraussetzungen festgehalten wird. Schliesslich habe man im Aargau keinen Einfluss auf Änderungen an die Notariatsprüfung anderer Kantone. Auch die SP bevorzugt die Variante, wonach ausserkantonale Fähigkeitsausweise wie heute anerkannt werden, allerdings ohne Gegenrechtserfordernis des betreffenden Kantons – er muss also nicht umgekehrt Aargauer Notarinnen und Notare beschäftigen.
SP und FDP sind insgesamt damit einverstanden, dass das Beurkundungsrecht teilrevidiert wird. Als Nächstes wird sich der Grosse Rat mit dem – aus der Vernehmlassung angepassten – neuen Beurkundungsgesetz befassen.