Ja zu 2G, mehr nicht: Kantone zögern bei weitergehenden Massnahmen
Die Kantone wissen vor allem, was sie nicht wollen: Grossflächige Schliessungen von Restaurants, Clubs und anderen Lokalitäten. Die schärfere «Variante 2», die der Bundesrat in seiner seit Freitag dauernden Vernehmlassung unter anderem zur Debatte stellt, stösst bei keinem Kanton auf wirkliche Gegenliebe. Zahlreiche Kantone haben ihre Vernehmlassungsantworten mittlerweile veröffentlicht. Und so unterschiedlich diese auch sein mögen, einig sind sich alle in der Ablehnung eines Lockdown in der Lightversion zum jetzigen Zeitpunkt.
Der zweite Punkt in dem grösstenteils Einigkeit besteht: Praktisch in allen Rückmeldungen sehen die Kantonsregierungen, dass weiterer Handlungsbedarf ausgewiesen ist. Danach beginnt das grosse föderale Wunschkonzert. Die Melodie scheint aber klar: 2G soll es werden. Deutlicher ausgeweitet, als die freiwillige Einschränkung auf Geimpfte und Genesene heute schon zum Einsatz kommt. Während sich etwa Luzern und Solothurn hinter die bundesrätlichen Vorschläge stellen, möchten andere weniger weit gehen: So findet der Kanton Graubünden etwa, dass die angedrohte Maskenpflicht bei Anlässen mit 2G nicht kommen soll.
2G oder 3G im Restaurant?
Gar eine generelle Ausnahme für die Gastronomie will Nidwalden. Mitten im 2G-Dschungel solle in Beizen und Restaurants weiterhin ein G mehr gelten, findet der Zentralschweizer Kanton. Das auch aus Nächstenliebe: «Restaurants erfüllen gerade auch in der Weihnachtszeit eine wichtige soziale Funktion», wie die zuständige Regierungsrätin in einer Mitteilung schreibt. Zum selben Schluss kommt auch Uri.
Das ist ein gutes Stück weg vom bundesrätlichen Vorschlag. Dieser sah eigentlich Konsumation am Platz und Maskenpflicht auch bei 2G vor. Erst bei 2Gplus – also geimpfte oder genese Personen zusätzlich mit einem negativen Test – könnten bei 2Gplus die Masken fallen und dürfte auch abseits vom Tisch ein Glühwein getrunken werden.
Hier ist der allgemeine Tenor der von Kantonen bis am Mittwoch publizierten Stellungnahmen mit «skeptisch» noch nett umschrieben. Eine solche sei «weder wirtschaftlich tragbar noch für die Geimpften verständlich», schreibt etwa die Freiburger Regierung nach Bern. Zwischen den Antworten «Ja» und «Nein» gibt es auch hierbei aber viele Abstufungen. Basel findet etwa, dass geboosterte Personen keinen zusätzlichen Test machen müssten.
Zurück ins Homeoffice?
Auch bei der vorgeschlagenen Homeoffice-Pflicht gehen die Meinungen weit auseinander. Allerdings mit Vorteil für «Pflicht». Eine knappe Mehrheit der Kantone scheint sich eine verstärkte Rückkehr zur Heimarbeit zu wünschen – nicht ohne jedoch Extrawünsche anzubringen: So möchte die Waadt etwa Geimpften und Genesenen die Arbeit im Büro erlauben. Etwas resigniert klingt die diesbezügliche Antwort aus Graubünden: Grundsätzlich sei man für die Pflicht, «allerdings ist damit zu rechnen, dass viele Arbeitgeber die Homeoffice-Pflicht nicht entsprechend umsetzen werden».
Eher auf Ablehnung stösst die Verpflichtung auf Fernunterricht an den Universitäten und Hochschulen wie auch die Begrenzung auf 5 Personen, sobald mindestens jemand davon nicht geimpft oder genesen ist. Zweitere Regel sei zudem auch sehr schwer umzusetzen, kritisieren die Kantone – darunter auch solche, die sich grundsätzlich mit der Regelung einverstanden zeigen.
Gratis-Tests: Vielleicht mit Selbstzahlerbeitrag?
Immerhin: Die Wiedereinführung der Gratistests stösst auf Zustimmung. Dies war aber ein Auftrag aus dem Parlament und ist eigentlich gegen den Willen des Bundesrates beschlossen worden. Auch hier geht es aber nicht ohne Kantönligeist: So wünscht sich etwa Graubünden einen «kleinen Selbstzahlerbeitrag» in der Höhe von 5 bis 10 Franken.
Klar ist: Entscheiden muss am Ende der Bundesrat. Laut bisherigen Ankündigungen will er dies an seiner nächsten ordentlichen Sitzung am Freitag tun. Allerdings hat sich die Landesregierung bei anderen Vernehmlassungen in Covid-Fragen am Ende auch schon für eine härtere Linie entschieden und sich über Mehrheitsmeinungen hinweggesetzt.
Es waren im aktuellen Fall denn auch jetzt wieder die Kantone, die nach einheitlichen Massnahmen gerufen haben. Dass diese von der Regierung in die Vernehmlassung geschickten Verschärfungsvorschläge nun jedoch nicht jedem Kanton gleich gut schmecken, liegt in der Natur der Sache. Beim letzten Mal rückte der Bundesrat aber schliesslich von seinen ursprünglichen Forderungen ab und kam den Kantonen entgegen – er verzichtete damals etwa auf ein strengeres Regime beim Homeoffice.