Junger Aargauer verlangt via Instagram Nacktbilder und bedroht Mädchen
Das Internet und Social Media prägen unser Leben seit vielen Jahren massgeblich. Noch nie war es so einfach, sich mit anderen Menschen zu verbinden, Erinnerungen zu teilen und neue Kontakte zu knüpfen. Zeitgleich ist es ebenso einfach, unangebrachte Forderungen zu stellen, die man im realen Leben auf diese Weise kaum stellen würde.
Bilder von zwei Minderjährigen verlangt
Das zeigt ein aktueller Fall, der Gegenstand eines Strafbefehls der Aargauer Staatsanwaltschaft ist. Im März 2023 forderte ein heute 19-jähriger Mann aus der Region Brugg eine minderjährige Instagram-Nutzerin auf, ihm Nacktbilder zu schicken. Um zusätzlichen Druck auf das Mädchen auszuüben, drohte der Beschuldigte, bereits vorhandene Nacktbilder von ihr im Internet zu verbreiten. Das Mädchen blieb jedoch standhaft und schickte ihm keine weiteren Bilder.
Damit war für den Mann mit sextortiven Zügen aber noch nicht genug. Rund eine Woche später versuchte er, mit der gleichen Masche bei einem zu diesem Zeitpunkt minderjährigen Mädchen Nacktbilder zu bekommen. Die Geschädigte blieb jedoch aber auch in diesem Fall standhaft und weigerte sich, dem Beschuldigten intime Bilder zu schicken.
Das kommt ihn teuer zu stehen
Mit seinem Vorgehen machte sich der Beschuldigte der mehrfach versuchten Nötigung schuldig. Statt erotische Bilder wartet nun eine saftige Rechnung auf den 19-Jährigen. Wie weiter aus dem Strafbefehl hervorgeht, wird er zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Franken verurteilt, aufgeschobenen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzukommen eine Busse von 600 Franken, die Strafbefehlsgebühr von 380 Franken sowie die Polizeikosten von 370 Franken. Zusammengerechnet sind das 1770 Franken, die er bezahlen muss.