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SVP bläst zum erneuten Angriff auf die Bundesbeamten

Weniger Ferien, einfachere Kündigungen und weniger Geld vom Arbeitgeber in die Pensionskasse: Die SVP will die Regeln für das Bundespersonal anpassen. Der Bundesrat winkt ab.

Die SVP hat das Paradies gefunden. Geht es nach der Volkspartei ist es in der Bundesverwaltung. Zumindest herrschten dort «paradiesische Zustände» schreibt die Partei in mehreren Vorstössen. Das klingt nach einem wahren Herrenleben für die Beamten im Bundessold. Doch damit soll nun Schluss sein: Gleich mit mehreren Vorstössen will die SVP ihrem Lieblingsfeind das Leben etwas weniger paradiesisch machen – aus Kostengründen.

Der Personalaufwand sei mit jährlich über 6 Milliarden Franken der «weitaus grösste Posten» beim Eigenaufwand des Bundes. Daher soll das Bundespersonalrecht (BPG) angepasst respektive ganz aufgehoben werden. So will die Partei, dass Arbeitsverträge künftig nach Obligationenrecht (OR) ausgestellt werden. Denn die Bundesangestellten profitierten nicht nur beim Lohn und der beruflichen Vorsorge von eben diesen «paradiesischen Zuständen», auch andere Leistungen gingen weit über das gesetzliche Minimum hinaus.

Sie denkt dabei an die Wochenarbeitszeit von 41,5 Stunden, den Ferienanspruch von 5 bis 7 Wochen, die Reduktion der Stellenprozente um 20 Prozent nach Geburt/Adoption oder Finanzhilfen für die Kinderbetreuung. «Angesichts der Kostenexplosion beim Bundespersonalwesen sind diese nicht mehr zu rechtfertigen.»

Weniger Ferien und mehr Entlassungen

Eine weitere Möglichkeit zum Sparen sieht die SVP in der Beschränkung des Ferienanspruchs auf 5 Wochen. Damit könnten «relativ einfach» Stellen eingespart werden. Eine Begrenzung der Pensionskassenleistungen und eine Anpassung der zu bezahlenden Beiträge zwischen Arbeitnehmer und -geber an die Privatwirtschaft sollen die Kosten ebenfalls senken.

Und zu guter Letzt sollen auch Umstrukturierungen möglich sein. Das gehe mit dem heutigen BPG jedoch nicht. Es erschwere nicht nur Entlassungen, sie seien faktisch fast unmöglich, moniert die SVP. Daher soll der Kündigungsschutz «zwingend» ans Obligationenrecht angepasst werden. Sie kritisiert die Sonderstellung der Beamten gegenüber allen anderen Arbeitnehmenden. Das sei weder gerechtfertigt noch zeitgemäss.

Bundesrat will im Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben

Der Bundesrat hält nichts von den Vorschlägen der SVP. Er beantragt, sämtliche Motionen abzulehnen. Das hat er an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen. Er verweist unter anderem darauf, dass sich Bundesrat und Parlament 2012 bei der BPG-Revision einig waren, dass das Recht nicht durch das OR ersetzt werden soll. Letztmals sprach sich im Frühjahr die Staatspolitische Kommission des Nationalrats «mangels Mehrwert» dagegen aus. Allerdings wurde es bei der Revision möglichst dem OR angenähert.

Zudem seien Anstellungsbedingungen wie die Ferienregelung oder die Unterstützung bei der familienergänzenden Kinderbetreuung Teil der Personalpolitik – unabhängig davon, ob das OR oder das BPG angewendet wird. Diese liessen sich übrigens in gleicher oder ähnlicher Form auch bei grösseren privaten Arbeitgebern finden.

Generell will der Bundesrat nichts von einem Herrenleben wissen. Die Anforderungen an die Mitarbeitenden seien gestiegen – auch aufgrund von Forderungen der Politik. Doch dank den «konkurrenzfähigen Anstellungsbedingungen» kann die Bundesverwaltung die ausgeschriebenen Stellen normalerweise besetzen. Zumindest bis jetzt. Denn der Fachkräftemangel wirkt sich auch auf den Bund aus. Eine zweite Ausschreibung komme häufiger vor, Stellen bleiben generell länger ausgeschrieben. Nach Paradies klingt das doch eher nicht.