Sie sind hier: Home > Gericht > Fast 500’000 Franken Sozialhilfeschulden: Kosovare darf trotzdem im Aargau bleiben

Fast 500’000 Franken Sozialhilfeschulden: Kosovare darf trotzdem im Aargau bleiben

Das Aargauer Migrationsamt wollte einem Kosovaren die Aufenthaltsbewilligung entziehen. Das Verwaltungsgericht hält das für unverhältnismässig – es verwarnt den Familienvater nur.

Ein Familienvater hat seit 2011 fast 500’000 Franken Sozialhilfe bezogen. Laut dem Aargauer Verwaltungsgericht besteht deshalb ein grosses bis sehr grosses öffentliches Interesse daran, dass er aus der Schweiz weggewiesen wird. Trotzdem darf der 50-Jährige vorerst hier bleiben. Er hat sich erfolgreich gegen den Entzug der Aufenthaltsbewilligung durch das Migrationsamts gewehrt, wie das kürzlich publizierte Urteil des Verwaltungsgerichts zeigt.

In der Gesamtbeurteilung spielt nämlich nicht nur das öffentliche Interesse an der Wegweisung eine Rolle, sondern auch das private Interesse des Kosovaren, hier zu bleiben. Und diese gegenteiligen Interessen halten sich laut Gericht die Waage. Eine Wegweisung wäre deshalb unverhältnismässig und insbesondere seinen Kindern sei die gemeinsame Ausreise nicht zumutbar.

Allerdings hält das Gericht auch fest, das bedeute nicht, dass eine solche Massnahme definitiv nicht mehr zur Diskussion stehe. «Dem Beschwerdeführer wird lediglich eine allerletzte Chance eingeräumt, sich um seine wirtschaftliche sowie berufliche Integration zu bemühen.»

Sein Asylgesuch wurde vor 30 Jahren abgelehnt

Der heute 50-Jährige ist 1991 in die Schweiz eingereist und hat ein Asylgesuch gestellt. Dieses wurde abgelehnt, der Mann aber vorläufig aufgenommen. 1997 hat er eine Schweizerin geheiratet und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung. 2002 wurde ihm die Niederlassungsbewilligung erteilt. 2003 wurde er Vater. Mutter des Kindes war nicht seine Ehefrau, sondern eine Landsfrau. Der Mann liess sich von seiner Schweizer Ehefrau scheiden und heiratete 2006 die Kosovarin.

2007 brachte diese im Kosovo Zwillinge zur Welt. Zwei Jahre später reisten die Ehefrau und die drei Kinder in die Schweiz ein. Die Frau erhielt eine Aufenthaltsbewilligung, die drei Kinder eine Niederlassungsbewilligung. 2010 und 2013 kamen zwei weitere Töchter zur Welt.

Die siebenköpfige Familie musste ab 2011 von der Sozialhilfe unterstützt werden. Bis 2019 summierten sich die Sozialhilfebezüge auf über 415’000 Franken. Deshalb widerrief das Migrationsamt im September 2019 die Niederlassungsbewilligung des Kosovaren und erteilte ihm eine befristete Aufenthaltsbewilligung.

Da sich seine finanzielle Situation nicht verbesserte – die Sozialhilfeschulden stiegen innerhalb von gut zwei Jahren auf 491’500 Franken an – verweigerte das Migrationsamt im August 2021 die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und setzte eine 90-tägige Ausreisefrist an. Der Mann reichte eine Beschwerde beim Aargauer Verwaltungsgericht ein. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.