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Lehrerin weigert sich, eine Maske zu tragen und wird fristlos entlassen – zu Recht, sagt das Verwaltungsgericht

Sie hatte sich ein Maskenattest im Internet besorgt, danach war eine Aargauer Primarlehrerin ihre Stelle los. Dagegen wehrte sie sich erfolglos vor Verwaltungsgericht - dieses sagt, sie hätte ihre Kündigung abwenden können.
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