Die Schweiz ist nicht mehr frei von der Viehkrankheit EHD: Der betroffene Stall darf keine Tiere mehr ein- oder ausführen
In Amerika kursiert die Epizootische Hämorrhagische Krankheit EHD schon seit den 1950er-Jahren. Wiederkäuer, also Rinder aber auch der Weisswedelhirsch können daran erkranken. Und bei letzterem endet die Krankheit oft dramatisch blutig: In neun von zehn Fällen stirbt das Tier. Die Blutgefässe werden beschädigt und es kommt zu Blutungen in Haut, Herz und im Magen-Darmtrakt.
Die Krankheit hat letztes Jahr Europa erreicht und nun auch die Schweiz : Ein Kalb im Kanton Bern ist daran erkrankt. Doch bei Rindern verläuft EHD meist mild, wie auch bei diesem Kalb. Die Krankheit gilt zwar als zu bekämpfende Tierseuche und muss gemeldet werden, doch die Sterblichkeit ist gering weswegen infizierte Tiere oder andere im Stall nicht getötet werden müssen.
Jedoch verbieten andere Länder nach Krankheitsausbrüchen den Handel vor Ort. Die Schweiz erarbeitet nun ebenfalls eine Verordnung wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV auf Anfrage mitteilt. Diese wird in den nächsten Tagen in kraft treten. Das BLV schreibt: «Der Betrieb wurde für den Tierverkehr sofort gesperrt. Da die Krankheit von Gnitzen übertragen wird, gibt es nur sehr beschränkte Möglichkeiten, die weitere Verbreitung zu verhindern.»
Gnitzen sind eine Mückenart. Der aktuelle Fall ist nach der Tiegermücke ein weiteres Anzeichen dafür, dass Mücken durch das wärmer werdende Klima Transporte überleben und vermehrt Krankheiten in Mitteleuropa einschleppen und verbreiten.
Der Fall hat aber Konsequenzen für den internationalen Handel mit Nutztieren und deren Samen: Nun unterliegt auch die Schweiz gewissen Einschränkungen. Einen Impfstoff gibt es noch nicht.
Für den Menschen ist EHD nicht gefährlich: Er ist kein Überträger und erkrankt auch nicht, wenn er Fleisch von einem infizierten Tier isst oder Milch trinkt. (kus/sam)