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Axpo will Flusswasserkraftwerk weiter betreiben: Der einheimische Strom soll auch in Zukunft fliessen

Mit der Neukonzessionierung des Hydraulischen Kraftwerks Beznau müssen ökologische Ersatz- und Ausgleichs­massnahmen erfolgen. Die Reduktion der Fruchtfolgeflächen bedingt eine Anpassung des kantonalen Richtplans.

Im Rahmen der Neukonzessionierung des Hydraulischen Kraftwerks Beznau ist ein ökologischer Ersatz und Ausgleich zu leisten. Aber: Um die geplanten Massnahmen an der Aare umsetzen zu können, vermindern sich die bestehenden Fruchtfolgeflächen in den Gebieten Kumetmatt/Stalde in der Gemeinde Villigen sowie Grossmatt/Au in der Gemeinde Böttstein um 5,1 Hektaren. Deshalb steht eine vorgängige Anpassung des kantonalen Richtplans zur Diskussion.

Bis 21. April haben Behörden, Parteien, Verbände sowie die Bevölkerung die Gelegenheit, sich in der öffentlichen Anhörung und Mitwirkung einzubringen. Sämtliche Dokumente werden auf dem Onlineportal des Kantons Aargau zugänglich gemacht. Zusätzlich werden sie in Papierform bei der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt öffentlich aufgelegt. Nach der Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Erst nach dessen positiven Entscheid kann die beantragte Konzession zum Betrieb des Flusswasserkraftwerks erteilt werden.

Beim Wildtierkorridor werden Defizite behoben

Das Kraftwerk wurde zwischen 1898 und 1902 erbaut und seither mehrmals erneuert und erweitert. Am 28. August endet die Konzession zur Nutzung der Wasserkraft. Die Energieversorgerin Axpo Power AG beabsichtigt, die bestehenden Anlagen weiter zu betreiben und ersucht um eine neue Konzession mit einer Dauer bis zum 30. September 2052. Ein entsprechendes Gesuch wurde beim Kanton Aargau eingereicht. Anders gesagt: Für den Weiterbetrieb des Hydraulischen Kraftwerks Beznau sind zwei Verfahren erforderlich, eines für die Neukonzessionierung sowie ein zweites für die Richtplananpassung. Diese werden koordiniert bearbeitet.

Sechs ökologische Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen sind vorgesehen: Restwasserstrecke (1 und 2); Wildtierkorridor Grossmatt/Au (3 und 4); Kumetmatt/Stalde (5 und 6).

Von der Axpo ist in Abstimmung mit den Behörden sowie einer für das Verfahren gebildeten Umweltbegleitkommission ein Massnahmenkatalog mit sechs ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen erstellt worden. Mit diesen findet gemäss kantonalem Departement Bau, Verkehr und Umwelt eine deutliche ökologische Aufwertung mit der Behebung der Defizite beim Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung im Gebiet Grossmatt/Au sowie der Förderung diverser Lebensräume und Arten von nationaler Priorität statt. Im Gebiet Kumetmatt/Stalde wird ein Fliessgewässerersatz durch einen neuen Seitenarm mit Begleitmassnahmen realisiert.

45’000 Haushalte können versorgt werden

Die Anlage am unteren Aarelauf soll nicht verändert werden. Staukote, Ausbauwassermengen sowie Fallhöhen bleiben bestehen, wird in den Unterlagen ausgeführt. Vorgesehen sei jedoch die Vornahme zwingend notwendiger Investitionen zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs.

Die jährlich erwartete Brutto-Energieproduktion beträgt weiterhin rund 181 GWh. Somit kann, heisst es im Planungsbericht der Axpo, für weitere rund 30 Jahre auf ökologische und nachhaltige Weise einheimische und erneuerbare Energie für rund 45’000 Vierpersonenhaushalte produziert werden. Das Hydraulische Kraftwerk Beznau leiste mit seiner Energieerzeugung einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung der Energiestrategie 2050.