Fertig mit der Knallerei: Initiative sammelt jetzt Unterschriften für Feuerwerks-Verbot
Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» hat die Vorprüfung bei der Bundeskanzlei überstanden. Am Dienstag wurde der definitive Text der «Feuerwerksinitiative» im Bundesblatt publiziert. Nun kann die Unterschriftensammlung beginnen: 18 Monate oder bis am 23. November 2023 hat das Initiativkomitee Zeit, um 100’000 gültige Unterschriften zu sammeln.
Mit der Initiative soll ein Verbot von lautem Feuerwerk in die Verfassung geschrieben werden. Im Wortlaut: «Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.» Ausnahmen sind gemäss dem Initiativtext möglich, besonders bei Anlässen von überregionaler Bedeutung wie etwa dem Zürifest oder dem Seenachtsfest in Luzern. Jedoch bräuchte es dazu eine Ausnahmebewilligung, die per Gesuch bei der zuständigen kantonalen Stelle beantragt werden muss.
Die Debatte um das Feuerwerksverbot läuft schon heiss
Die «Feuerwerksinitiative» wurde im letzten Sommer lanciert – und löste sogleich eine kontroverse Debatte aus. Die einen befürchteten einen Angriff auf eine wichtige Schweizer Tradition; die anderen freuten sich, endlich sei Schluss mit der unnötigen Knallerei.
Hinter der Initiative steht ein Komitee um Roman Huber, ehemaliger Journalist und Inhaber einer Hundeschule. Es gehe um den Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt. «Millionen von Haus-, Nutz- und Wildtieren, aber auch Tausende hochsensibler oder psychisch beeinträchtigter Menschen leiden unter dem lauten Feuerwerk», sagte Huber im August 2021 auf Anfrage von CH Media. Zudem werde die Umwelt durch Feinstaub, Schwermetalle sowie Dioxine und Furane belastet.
Huber zeigte sich schon letzten Sommer zuversichtlich, dass man die Unterschriften schnell zusammenbringen werde. Unter anderem verschiedene Natur- und Tierschutzvereine sowie die Lärmliga Schweiz unterstützen die Initiative.
Keine Knallerei beim Sechseläuten, fordert ein Zürcher Einwohner
Parallel zur «Feuerwerksinitiative» ist in der Stadt Zürich ein Volksbegehren hängig, das ein Verbot von Knallkörpern beim Sechseläuten verbieten will. Der Gesuchsteller will dafür wenn nötig bis vor Bundesgericht gehen.