Politiker absetzen wird im Aargau einfacher: Initianten jubeln über Rekordergebnis für Amtsenthebung
«Ich glaube, es gab noch nie eine Initiative mit einem Ja in allen Gemeinden», sagt Bernhard Guhl, ehemaliger BDP- Nationalrat und «Vater» der Amtsenthebungs-Initiative im Aargau. Diese wurde am Sonntag mit einem Ja-Anteil von 84,3 Prozent angenommen. Guhl freut sich sehr darüber und hält fest, die insgesamt 131696 Ja-Stimmen kantonsweit seien ein Rekordwert.
Ebenso erfreut über das eindeutige Ja zeigte sich Grossrätin Maya Bally, die nach der Fusion der BDP mit der CVP nun der Mitte-Fraktion angehört. «Ich hätte nicht gedacht, dass das Ja so klar ausfällt, aber offenbar war eine grosse Mehrheit der Bevölkerung der Ansicht, dass man diese Frage regeln sollte.» Bally sagt, es sei wichtig, in guten Zeiten für schlechte Zeiten vorzusorgen, also jetzt eine Regel zu schaffen, die bei Bedarf angewendet werde könne.
«Das Gesetz regelt die Einstellung im Amt und die Amtsenthebung von Mitgliedern von Behörden.» Nur dieser Satz steht nach dem Ja vom Sonntag neu in der Aargauer Verfassung. Dies lässt viel Spielraum, doch Maya Bally betont, dass es nicht darum gehe, mit der neuen Möglichkeit politisch missliebige Personen abzusetzen. Dies solle nur passieren, wenn eine medizinische Amtsunfähigkeit bestehe, jemand sein Amt missbrauche oder ein strafrechtlich relevantes Delikt begehe.
Grossrat Bircher sieht Probleme bei der Umsetzung der Initiative
GLP-Grossrat Adrian Bircher, der sich gegen die Initiative ausgesprochen hatte, ist auch der Ansicht, dass «Kriminelle und Personen, die Amtsmissbrauch begehen, nicht in eine Exekutivamt gehören». Er sieht allerdings Probleme bei der Umsetzung des Volksbegehrens: «Der Teufel liegt im Detail, so muss man zum Beispiel im Gesetz klar definieren, wann jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fähig ist, um sein Amt auszuüben.»
Noch grössere Herausforderungen und Schwierigkeiten ortet Bircher bei strafrechtlichen Verfehlungen. Es sei heikel, jemanden des Amtes zu entheben, bevor eine rechtskräftige Verurteilung vorliege, findet der GLP-Grossrat. Andererseits könne es Jahre dauern, bis die letzte Gerichtsinstanz entschieden habe, gab er zu bedenken. Einig waren sich Bircher und Bally darin, dass die nun anstehende Umsetzung der Initiative nicht zu Willkür-Paragrafen führen dürfe.
Es müsse eindeutige Kriterien für eine Amtsenthebung geben, den Entscheid, einen Politiker oder eine Politikerin abzusetzen, sollte der Grosse Rat treffen. Die zwei Grossratsmitglieder hielten auch fest, die Amtsenthebung dürfe nicht aus politischen Gründen erfolgen.
Regierungsrat Egli will Punkte der Initianten berücksichtigen
Regierungsrat Dieter Egli, der als kantonaler Innendirektor für die Umsetzung der Initiative verantwortlich ist, sagt gegenüber der AZ: «Es ist schon relativ selten, dass eine Volksinitiative angenommen wird. Dass der Ja-Anteil so hoch liegt, ist aussergewöhnlich und zeigt, dass die Bevölkerung eine gesetzliche Regelung zur Amtsenthebung von Regierungsmitgliedern und anderen Amtspersonen möchte, wenn dies in bestimmten Fällen nötig sein sollte.»
Egli geht davon aus, dass die Regelung zur Amtsenthebung nur in sehr wenigen Fälle zur Anwendung kommen dürfte. Dies seien aber Fälle, die das Potenzial dazu hätten, das Vertrauen der Bevölkerung in die Aargauer Politik zu erschüttern. «Dies möchten wir vermeiden, deshalb ist es sicher sinnvoll, die Amtsenthebung gesetzlich zu regeln», hält Regierungsrat Egli fest.
Innendirektor sieht offene Fragen bei strafrechtlichen Delikten
Bei der Umsetzung werde es primär darum gehen, die Kriterien für eine Amtsenthebung zu definieren, sagt der Innendirektor. Der Regierungsrat werde sich dabei an den Vorschlägen des Initiativkomitees orientieren, das vor allem drei Punkte festgelegt angesprochen hat: Amtsunfähigkeit, zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit, ein eigentlicher Amtsmissbrauch oder ein strafrechtliches Delikt.
Für Egli steht dabei fest: «Es müssen klare Grenzen definiert werden. Wenn man mit der Amtsperson oder mit deren Amtsführung politisch unzufrieden ist, muss dies über die regulären Wahlen gelöst werden.» Zu einer Amtsenthebung dürfe es nur bei einer echten Verfehlung im Amt kommen, betont der Regierungsrat. Bei strafrechtlichen Delikten müsse man sich bei der Erarbeitung des Gesetzes wichtige Fragen stellen. Zu klären sei zum Beispiel, «welche Kriterien ohne Schuldspruch zur Amtsenthebung führen sollen und welcher Rechtsschutz für Betroffene nötig ist», sagt Egli.
FDP sieht keinen Mehrwert in Amtsenthebungs-Initiative
Als einzige Partei hatte die FDP die Nein-Parole zur Amtsenthebungsinitiative gefasst. Das neue Gesetz bringe keinen Mehrwert und viele offene Fragen mit sich, argumentierten die Freisinnigen. Dass die Initiative dennoch klar angenommen wurde, kommt für die FDP gemäss einer Mitteilung nicht überraschend. «Die Vorlage greift ein populäres Thema auf: Die vermeintliche Möglichkeit der Absetzung von nicht (mehr) für ihr Amt geeigneten Politikerinnen oder Politikern.» Die Freisinnigen schreiben aber, dass die Initiative künftige Fälle von Regierungskrisen, die ähnlich verlaufen wie jene der ehemaligen Regierungsrätin Franziska Roth oder des früheren Badener Stadtammanns Geri Müller, nicht werde lösen können.