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Wer gegen Cash Unterschriften sammelt, soll neu eine Bewilligung brauchen

Ein Verbot von bezahlten Unterschriftensammlungen hat im Parlament einen schweren Stand. Die Grünen wollen nun aber mit einer Massnahme mehr Transparenz schaffen.

Greta Gysin von den Grünen hatte vergangene Woche einen schwierigen Auftritt. Sie musste als Kommissionspräsidentin der Staatspolitischen Kommission vor die Medien treten, um zu sagen, dass man derzeit einfach mal nichts machen wolle. Dabei ging es um die gekauften Unterschriften für Initiativen, bei denen offensichtlich auch gefälscht wurde.

Sicher ist: Wäre es nach Gysin gegangen, wäre nicht nichts gemacht worden. Am liebsten hätten die Grünen das Unterschriftensammeln gegen Bezahlung gleich ganz verboten – das hat die Partei mehrmals bekräftigt. Damit lief sie aber in der Kommission auf – und auch im Parlament dürfte sie es damit schwer haben. Nun versuchen es Gysin und ihre Fraktion mit einem Kniff: Für Firmen, die kommerzielle Unterschriftensammlungen anbieten, soll neu eine Bewilligungspflicht gelten.

Preis der Unterschriften veröffentlichen

Die Grünen haben am Montag einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Geht es nach der Partei, soll das Phänomen «in geeigneter Weise» reguliert werden. Künftig sollen die Firmen nur noch im Auftrag von Parteien und Initiativ- oder Referendumskomitees sammeln dürfen, wenn sie gewisse Vorgaben einhalten oder sie ihre Sammlungen dokumentieren.

Welche Kriterien der Bundesrat genau vorgeben soll, lässt die Partei offen. Sie zeigt aber einige Möglichkeiten auf. So müssten solche Firmen etwa «der Behörden eine Liste aller Personen angeben müssen, die Unterschriften sammeln». Oder die Sammelnden sollen «mit einem sichtbaren Sammelausweis und ihrem Namen gekennzeichnet sein müssen». Noch pikanter ist die letzte Forderung: Der Preis der gesammelten Unterschriften müsste veröffentlicht werden.

Neues Futter für die Gegner von solchen bezahlten Sammlungen dürfte die neuste Nachricht aus der Bundeskanzlei sein. Diese teilte am Dienstag mit, sie habe Kenntnis von Organisationen, die ohne Auftrag von den jeweiligen Komitees gesammelt haben. Dies, «um Initiativkomitees zu deren Kauf zu drängen», wie es in der Mitteilung heisst. Aufmerksam auf diese sehr merkwürdige Praktik wurden die Beamten durch eine Strafanzeige.

Ein runder Tisch soll Abhilfe schaffen

So würden politische Rechte «beeinträchtigt». Etwa, wenn die Unterschriften dann gar nicht eingereicht würden, da sie durch die Komitees nicht gekauft werden. So haben die Unterzeichnenden das Volksbegehren «nur vermeintlich unterstützt». Alle derzeit sammelnden Komitees von Volksinitiativen und Referenden seien informiert worden.

Auch erneuert die Bundeskanzlei ihre Ankündigung, dass «ab sofort die Listen aus allen Kantonen einer vertieften Prüfung» unterzogen werden. Die Arbeiten zum «engmaschigeren Monitoring mit den Kantonen» seien lanciert. Mittelfristig soll ein runder Tisch mit allen wichtigen Akteuren im Bereich des Unterschriftensammelns «die aktuellen Prozesse analysieren und allfällige Massnahmen erörtern», heisst es in der Mitteilung.