Lücken stopfen in der Dritten Säule
Beitragslücken in der Säule 3a sollen künftig nachträglich geschlossen werden können: Wer zeitweise nicht voll einzahlen konnte, soll sich später einkaufen können. Konkret kann eine Person Beitragslücken nachträglich durch steuerabzugsfähige Einkäufe bis zu 10 Jahre rückwirkend ausgleichen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Er argumentiert, damit werde die individuelle Selbstvorsorge der Säule 3a gestärkt.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kritisierte den Entscheid umgehend: Damit werde Steueroptimierung für Reiche betrieben. Sozialpolitisch sei das ein «Affront». Auch die SP haut in dieselbe Kerbe und erklärt, es handle sich um Steuergeschenke für die Reichsten zehn Prozent in Zeiten von Abbaumassnahmen.
Der Bund schätzt, dass die Massnahme zu jährlichen Mindereinnahmen von 100 bis 150 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer führe, bei den Einkommenssteuern in Kantonen und Gemeinden belaufen sich diese auf 200 bis 450 Millionen Franken pro Jahr. (red)