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Bundesräte dürfen ihr Rücktrittsdatum weiterhin frei wählen: Knapper Entscheid gegen Abdank-Verbot während Legislatur

Erst gerade musste die Mitte-Partei in einer Hauruckübung ihre Bundesrätin Viola Amherd ersetzen. Mitte-Präsident Pfister wollte solche Rücktritte unter der Legislatur verbieten – und scheiterte vorerst.

Tritt Parmelin zurück? Wann geht Cassis? Spekulationen um Rücktritte von Bundesrätinnen und Bundesräten gehören zum Bundesberner Alltag. Mitte-Präsident Gerhard Pfister wollte dem munteren Daten-Raten Einhalt gebieten. Magistraten sollen nur noch auf Ende Legislatur zurücktreten können, so die pfistersche Forderung.

In der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats fand er damit noch eine hauchdünne Mehrheit. Schliesslich, so die Kommission, seien auch die Regierungsmitglieder jeweils für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt – nach den eidgenössischen Parlamentswahlen finden immer in der Wintersession die Gesamterneuerungswahlen statt.

Zwar kommt es auch bei diesen immer wieder zu Vakanzen, weit verbreiteter sind aber Rücktritte während der Legislatur. Das auch darum, weil sich für Parteien so mehr taktische Möglichkeiten eröffnen.

Um es am Beispiel des aktuellen Bundesrats zu erklären: Die FDP könnte versucht sein, Ignazio Cassis noch vor Ende 2027 zum Rücktritt zu bewegen. Bei einer Ersatzwahl dürfte es für die Liberalen einfacher sein, ihre Doppelvertretung zu verteidigen, als nach allfälligen weiteren leichten Verlusten bei den kommenden Wahlen.

«Möglichst grosse Wahlfreiheit»

Die Kommission des Ständerats will sich solche Spielereien weiterhin offen lassen. Der Vorstoss von Pfister wurde mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung denkbar knapp versenkt. Damit geht der Ball zurück an die Nationalräte.

Argumentiert wurde in der ständerätlichen Kommission unter anderem damit, dass es am Parlament sei, «bei der Wahl der Mitglieder des Bundesrates für eine politisch ausgewogene Zusammensetzung zu sorgen». Und bei fehlender Rücktrittsmöglichkeit müssten auch «amtsmüde» Bundesrätinnen und Bundesräte im Amt bleiben.

Für die starke Minderheit hätte die Regeländerung einen Ansatzpunkt geboten, «um eine breite Diskussion über die Wahl und Zusammensetzung der Regierung anzustossen». Ziel müsse es sein, dass der Bundesversammlung möglichst grosse Wahlfreiheit zukomme, «damit sie unabhängiger von parteitaktischen Überlegungen für eine ausgewogene Zusammensetzung des Bundesrates sorgen kann», wie die Parlamentsdienste schreiben.

Bereits die nationalrätliche Kommission hatte darauf hingewiesen, dass ausserordentliche Bundesratswahlen «Hektik verursachen». Vorderhand bleibt es also hektisch im Bundeshaus. Cassis und Parmelin wären aber wohl sowieso nicht betroffen. Ausser sie hängen wider Erwarten noch eine weitere Legislatur an. Aber lassen wir die Spekulationen.