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Wohnort vergessen, keine Listennummer –warum der Wahlzettel trotzdem gültig ist

Die Wahlanleitung des Kantons gibt mehr Kriterien vor, als eigentlich nötig wären. Wählen ist etwas einfacher als gedacht – aber der Zettel muss rechtzeitig bei der Gemeinde eintreffen.

Wahlzettel ausfüllen ist nicht selbsterklärend. So gibt es etwa entscheidende Unterschiede bei der Wahl des Grossen Rats (wird im Proporzwahlverfahren durchgeführt) und jener des Regierungsrats, die eine Majorzwahl ist. Können für das Parlament die Namen von Kandidierenden zweimal aufgeschrieben werden, so ist das für die Regierung nicht möglich. Das ist aber nur ein Punkt.

Weil es kompliziert ist, stellt der Kanton Wahlhilfen zur Verfügung. Eine liegt dem Wahlmaterial bei, auf der Website findet man eine weitere als Video und eine in leichter Sprache. Doch so eindeutig ist es offenbar nicht, erreichten die Redaktion doch aufgeregte Anrufe von Lesenden, die sich um die Gültigkeit ihrer Stimme sorgten. Denn: Man müsse auf dem Wahlzettel für den Regierungsrat mindestens Vorname, Nachname und Wohnort der Kandidierenden vermerken, heisst es da. «Markus Dieth» oder «Ruth Müri» alleine genügt demnach also eigentlich nicht.

Eine Empfehlung für die Eindeutigkeit

Ob denn jetzt alle Wahlzettel ungültig seien, auf denen weder Baden noch Aarburg oder Auenstein stehen. Und wie man diesen Fehler denn noch vor dem Wahlsonntag beheben könne. Die Staatskanzlei gibt Entwarnung. Zwar heisse es tatsächlich, es hätten mindestens Vor-, Nachname und Wohnort auf dem Zettel zu stehen, das sei aber lediglich eine Empfehlung, um Verwechslungen auszuschliessen.

Das kann etwa bei Kandidierenden mit gleichem Namen passieren. Oder bei einer schwierigen Handschrift. Wahlzettel ohne Wohnort, aber mit eindeutig erkennbarer Wahlabsicht seien durchaus gültig. Die Schrift müsse allerdings leserlich sein, auch das heisst es in der Wahlanleitung.

Ähnlich verhält es sich bei den Grossratswahlen. Dort empfiehlt der Kanton, die Kandidierendennummer sei anzugeben. Doch auch das sei nicht zwingend, heisst es bei der Staatskanzlei auf Anfrage. Sei die Wahlabsicht eindeutig, reiche auch hier Vor- und Nachname.

Noch bleibt etwas Zeit zum Wählen. Wer das bisher nicht brieflich erledigt hat, kann die Wahlzettel am Sonntag persönlich in die Urne werfen. Allerdings lohnt sich hierzu ein Blick auf die Website der jeweiligen Gemeinde, denn die Urnen-Öffnungszeiten sind kantonsweit unterschiedlich: Das Rathaus in Aarau nimmt die Stimmen am Sonntag von 9 bis 10 Uhr entgegen, die Gemeinde Holderbank von 10 bis 11 Uhr, während man in Tegerfelden dafür von 10 bis 10.30 Zeit hat und in Uerkheim von 8.45 Uhr bis 9.15.