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Trotz Verbot: Aargauer Gemeinden verbrennen Weihnachtsbäume – der Kanton schaut zu

Seit Jahren werden im Aargau Weihnachtsbäume verbrannt, sobald die Festtage durch sind – obwohl es laut Bundesgesetz verboten ist. Der Kanton, der für die Einhaltung des Gesetzes zuständig wäre, schreitet nicht aktiv ein.

Das Entsorgen der Weihnachtsbäume ist für viele Aargauer Gemeinden ein Treffpunkt, bei dem man aufs neue Jahr anstösst. So auch in der Gemeinde Herznach-Ueken. Da findet am 7. Januar das traditionelle Weihnachtsbäume-Verbrennen statt. «Es ist vom Gewerbeverein Staffeleggtal organisiert. Die Leute bringen die alten Christbäume ins Brühl und können sie dort zum Verbrennen abgeben. Dann gibt es noch Glühwein und Hotdogs. Das findet schon über zehn Jahre statt», sagt Harry Wilhelm, Gemeindeschreiber von Herznach-Ueken.

Viele Gemeinden verhalten sich laut dem Kanton Aargau falsch

Doch genau dieses Verbrennen ist schon seit Jahren verboten – und das schweizweit. Viele Aargauer Gemeinden halten sich jedoch nicht an das Verbot und führen das traditionelle Weihnachtsbäume-Verbrennen trotzdem durch. Beim Kanton Aargau nimmt man dies zur Kenntnis. «Es ist klar verboten und das kann man auch auf unserer Website nachlesen. Christbäume sind Abfälle und diese sollte man nicht am offenen Feuer mit Wurst und Bier öffentlich verbrennen», sagt Heiko Loretan, Sektionsleiter Luft, Lärm und NIS beim Kanton Aargau.

Beim Kanton Aargau ist die Haltung klar und diese ist eigentlich auch der Gemeinde Herznach-Ueken bekannt. «Auch bei uns darf man das eigentlich nicht. Allerdings wird das bisher toleriert von der zuständigen Vollzugsbehörde», sagt Harry Wilhelm, Gemeindeschreiber Herznach-Ueken. Weil es toleriert wird, werden auch im Januar 2023 um die fünfzig Christbäume verbrannt.

Kanton Aargau sieht die Pflicht bei den Gemeinden

Obwohl die Gemeinden und auch der Kanton wissen, dass das Gesetz nicht eingehalten wird, läuft alles normal und wie gehabt weiter. Denn der Kanton greift trotz Verbot nicht ein. «Aktiv werden wir erst dann eingreifen, wenn es passiert und nur wenn es eine Klage der Anwohner gibt, die übermässig mit Rauch belästigt werden», sagt Heiko Loretan. Für den Kanton ist der Vorgang mit dem Verbrennen der Gartenabfälle vergleichbar und hier werden Geldbussen ausgesprochen.

Das Verbrennen der zum Teil chemisch behandelten Christbäume ist umweltschädigend. «Im Winter haben wir eine schlechtere Luft. Das wegen der erhöhten Feinstaubbelastungen aufgrund der vermehrten Holzfeuerungen. Hier sollte eine Gemeinde als Vorbild dienen und nicht unbedingt noch mehr Feinstaub produzieren», mahnt Loretan.

Darum schaut der Kanton nur zu

Doch dann kann man sich fragen: Warum greift der Kanton bei einem bundesweiten Verbot nicht ein? «Wir gehen sicher nicht in 200 Gemeinden und machen Stichproben, ob die Gemeinden die Christbäume verbrennen. Da sind wir viel zu wenig Personal und appellieren an die Vernunft», erklärt Loretan. Es scheint so, dass trotz Verbot alle so weitermachen wie gehabt und das ohne Konsequenzen.