Hanspeter Bärtschi / SZ
An diesen Wochenenden ist dieses Jahr im Aargau Sonntagsverkauf
Der Aargauer Regierungsrat hat die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe festgelegt. Er hat sich auf zwei Adventssonntage festgelegt.
Dieses Jahr werden die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Adventssonntag sein, also am 15. und 22. Dezember 2024.
Das hat der Aargauer Regierungsrat so festgelegt. Dabei stützt er sich auf den im Jahr 2012 gefällten und 2018 angepassten Grundsatzbeschluss für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe im Aargau. Die Daten im Advent sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Terminen werden nicht bewilligt.
Sechs Gemeinden haben eine Ausnahmegenehmigung:
Aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen gelten in Sins und in Wettingen der erste und vierte Adventssonntag (1. und 22. Dezember) als bewilligungsfrei. Für Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen gelten der zweite und vierte Adventssonntag (8. und 22. Dezember).(phh)