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Weihnachtsmarkt trotz steigender Fallzahlen? «Kurzfristige Absagen sind möglich», heisst es beim Kanton

Weil die Fallzahlen steigen, schaut das Solothurner Gesundheitsamt bei der Bewilligung von Grossveranstaltungen genauer hin. Wie das Regionaljournal von Radio SRF berichtet, erlaubt der Kanton in der Kulturfabrik Kofmehl in Solothurn nur noch Veranstaltungen bis zu 1000 Besuchern. Besonders bei Grossanlässen wie Disco-Events in Innenräumen prüfe man das Schutzkonzept und die Risiken genauer, sagt Peter Eberhard, der Leiter des Gesundheitsamts, im Beitrag.

Eine Beschränkung auf 1000 Personen bei Grossveranstaltungen ist im Kanton Aargau derzeit kein Thema, wie Michel Hassler, Sprecher des Gesundheitsdepartements, auf Anfrage mitteilt. «Die Veranstalter werden aber immer aktiv darauf hingewiesen, dass kurzfristige Absagen möglich sind, falls die epidemiologische Lage dies erfordert», hält er fest. Hassler sagt, der Kanton habe bisher keine Grossveranstaltungen verbieten müssen. «Es gab aber Veranstalter, die ihrerseits ein Gesuch zurückgezogen haben.»

Durchführung des Weihnachtsmarkts Bremgarten noch nicht definitiv

Bis Ende Jahr stehen im Aargau noch zwei bewilligte Grossveranstaltungen an, sieben weitere Gesuche seien beim Kanton in Bearbeitung, ergänzt Hassler. «Ein derzeit aktuelles Beispiel sind Weihnachtsmärkte wie jener in Bremgarten», sagt der Sprecher, «aber auch die Heimspiele des FC Aarau gehören dazu». Die beiden Heimspiele des FCA gegen Winterthur vom 3. Dezember und gegen Xamax vom 17. Dezember sind bewilligt. Hassler erklärt, es müsse nicht nicht für jedes Spiel ein neues Gesuch gestellt werden, sofern keine Änderungen am bewilligten Schutzkonzept vorgenommen würden.

Der Sprecher des Gesundheitsdepartements bestätigt auch, dass der Kanton den Weihnachtsmarkt in Bremgarten bewilligt hat. Dieser soll vom 2. bis 5. Dezember stattfinden und hat bei der letzten Auflage im Jahr 2019 rund 100’000 Besucher angezogen. An den Ortseingängen von Bremgarten stehen schon Werbetafeln für den Markt, aber drei Wochen vor dem Termin ist die Durchführung nicht zu 100 Prozent gesichert. Auch für diesen Anlass gelte der Grundsatz, dass die Bewilligung widerrufen werden könne, wenn die epidemiologische Lage sich verschärfe, sagt Hassler.