Weniger Geld für die Zeitungen, härteres Durchgreifen gegen Hausbesetzer: Das hat der Bundesrat heute entschieden
Mehr Schutz gegen Cyberangriffe
Unter dem sperrigen Titel «Bundesrat will die geopolitischen Risiken im Zusammenhang mit digitalen Infrastrukturen minimieren» hat die Regierung am Freitag beschlossen, dass sie den Schutz vor Cyberangriffen verstärken will. Konkret soll die «Sicherheit der Fernmelde- und der digitalen Infrastrukturen in der Schweiz erhöht werden», wie es in der Mitteilung heisst.
Das UVEK von Bundesrat Albert Rösti wurde beauftragt eine entsprechende Revision des Fernmeldegesetzes vorzulegen. Trotz der «bereits ergriffenen Massnahmen» würden weiterhin Gefahren bestehen, so der Bundesrat. Das auch darum, da «viele unserer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder politischen Prozesse durch digitale Netzwerke und Systeme verwaltet werden, die Sicherheitslücken aufweisen.»
Vorbild für die neuen Gesetze soll dabei die EU sein. So soll der Bundesrat die Möglichkeit bekommen, «die Beschaffung, die Errichtung und den Betrieb von Ausrüstungen verbieten können, welche von Lieferanten stammen, die als problematisch für die Sicherheit unseres Landes gelten.»
Weniger Geld für die Tageszeitungen
Der Bundesrat spricht weniger Geld für die Zustellung der Tages- und Wochenzeitungen als noch im Vorjahr. Pro Exemplar erhalten sie im neuen Jahr einen Rappen weniger als 2023. Neu bezahlt der Bund pro verschicktem Produkt der Regional- und Lokalpresse 25 Rappen. Gesamthaft stehen für diese Ermässigung jährlich 30 Millionen Franken zur Verfügung.
Da diese Summe aber im laufenden Jahr überschritten wurde (um 2,6 Millionen Franken), wird dieser Überhang «wie gesetzlich vorgesehen von den für 2024 verfügbaren Förderbeiträgen abgezogen», wie es in einer Mitteilung heisst. Gesamthaft hat der Bund im laufenden Jahr 147 Titel der Regional- und Lokalpresse gefördert. Dabei gab es eine jährliche Versandmenge von 110,5 Millionen Exemplaren.
Mehr Geld gibt es dagegen für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Dort steigen die Fördermittel im neuen Jahr von 18 auf 20 Rappen pro Exemplar. Diese Erhöhung ist möglich, da im laufenden Jahr das gesprochene Budget nicht ausgeschöpft wurde.
Mehr Härte gegen Hausbesetzer
Der Bundesrat will die Position von Grundstückbesitzern bei Hausbesetzungen stärken. Er hat an seiner Sitzung vom Freitag eine entsprechende Botschaft verabschiedet, die nun ins Parlament kommt. Dabei soll unter anderem die Räumung und Rückgabe des Grundstücks gegenüber namentlich nicht bekannten Personen künftig durch eine gerichtliche Verfügung erwirkt werden können.
Auch geht es darum, dass das Selbsthilferecht gestärkt wird. Also: Im Gesetz soll präzisiert werden, ab welchem Zeitpunkt die Frist läuft, innert welcher die Besitzerin oder der Besitzer die Hausbesetzer «mittels verhältnismässiger Gewalt wegweisen und sich des Grundstücks wieder bemächtigen darf», wie es in der Mitteilung heisst. Diese Frist beginne «sofort», nachdem der Besitzer von der Besetzung erfahren habe.
Ob die Anwendung von Selbsthilfe aber tatsächlich zulässig ist, «wird jeweils im Einzelfall nach den Gesamtumständen zu bestimmen sein», so der Bundesrat. In jedem Fall werde aber vorausgesetzt, «dass amtliche Hilfe nicht rechtzeitig verfügbar ist». Sprich: Einfach die Besetzer wegschubsen ist weiterhin nicht in jedem Fall erlaubt.
So erhofft sich der Bundesrat, dass die Hausbesitzer mehr Rechtssicherheit erhalten. Bereits heute könnten sich diese nach geltendem Recht unter bestimmten Voraussetzungen ihres Besitzes wieder bemächtigen, stossen dabei aber regelmässig auf Probleme in der Praxis.